Volksentscheid über das Geldspielgesetz: So sieht die Zukunft in der Schweiz aus

72,9 Prozent stimmten für das Geldspielgesetz – jedoch gaben gerade einmal 33,7 Prozent der Schweizer ihre Stimme ab.

Mit der Gesetzesannahme darf sich die einheimische Glücksspiel-Branche über einen Sieg gegen die Schweizer Jungparteien und gegen die Online-Glücksspielanbieter aus dem Ausland freuen. Nun ist der Schweizer Bundesrat gefordert – geht es nach dem Schweizer Casino Verband, so soll das Gesetz so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Gegner des Geldspielgesetzes wollen aber nicht ruhig bleiben – sie haben bereits angekündigt, sich weiterhin gegen Netzsperren einzusetzen und sind der Meinung, dass die beschlossene Regulierung nicht den gewünschten Erfolg mit sich bringen wird. Fakt ist:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes können die Schweizer Casinos nun endlich auch das Online-Glücksspiel und Sportwetten anbieten – zu beachten ist jedoch, dass das Angebot nur mit Hilfe von ausländischen Anbietern zur Verfügung gestellt werden kann. Derzeit fehlt den Schweizern Casinos nämlich die entsprechende Technik.

Tritt das Geldspielgesetz schon Anfang 2019 in Kraft?

Geht es nach dem Schweizer Bundesrat, so soll das Gesetz mit 1. Januar 2019 in Kraft treten. Per Verordnung müssen zuvor noch ein paar Detailfragen geklärt werden – so ist etwa noch nicht geklärt, ab wann von den Schweizer Casinos eine Online-Konzession beantragt werden kann. Das dementsprechende Verfahren wird wohl erst Anfang 2019 starten – das heisst, dass die ersten Internet-Casinos wohl frühestens im Jahr 2020 ihre Dienste anbieten werden. Schon jetzt haben ein paar Schweizer Spielbanken verlautbart, sehr wohl an einer Online-Konzession interessiert zu sein. Schon seit Monaten testen das Casino Baden und auch die Swiss Casinos mit den Standorten St. Gallen, Zürich, Schaffhausen und Pfäffikon ihr Angebot mit digitalen Einsätzen. Das Casino Luzern kündigte ebenfalls an, in naher Zukunft ein Online Casino schaffen zu wollen.

Lotterien bleiben unangetastet

Aktuell fliessen um die 250 Millionen Franken an ausländische Glücksspielkonzerne – unversteuert. Die Frage, die sich nun stellt, lautet: Wie hoch ist der Anteil, der künftig besteuert werden kann? Zudem ist klar: Zocken die Schweizer nun bei den heimischen Anbietern, so wird für die Allgemeinheit deutlich mehr Geld abfallen – werden jedoch die Spieler die Sperren der nichtbewilligten Angebote umgehen, so wird am Ende kaum etwas übrig bleiben. Schon jetzt haben ein paar internationale Glücksspielkonzerne angekündigt, das Online-Casino nicht für die Schweizer freigeben zu wollen – wie viele Casinos sich dieser „Sperre“ anschliessen wollen, kann zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht gesagt werden. Wird sich etwas für die Lotterien ändern? Fakt ist: Am Monopol der Kantone rüttelt man nicht. Rubellose, Sportwetten und Lotterien werden weiterhin nur von den Lotterien Romande und Swisslos zur Verfügung gestellt. Neu sind hingegen Live-Wetten, die im Bereich der Sportwetten zugelassen werden. Aufgrund strengerer Regeln und ausländischer Konkurrenz hielt der Anbieter Swisslos im Sportwettenbereich nur einen recht kleinen Marktanteil, der sich nun aber dank Sperrung ausländischer Anbieter und auch mit der Einführung der Live-Wetten vergrössern wird.

Gewinnsummen unter einer Million bleiben steuerfrei

Landet der Schweizer auf einer Glücksspielseite eines ausländischen Anbieters, so kommt es zur automatischen Weiterleitung auf eine staatliche Informationsseite mit dem Hinweis, dass dieses Angebot in der Schweiz nicht erlaubt und somit illegal ist. Handelt es sich um eine verschlüsselte Verbindung, die in weiterer Folge die Umgehung der Sperre möglich macht, so kommt es zur Anzeige einer Phishing-Warnung. Eine Änderung gibt es auch bei der Besteuerung der Gewinne. Erst dann, wenn die Gewinnsumme mehr als eine Million Franken beträgt,  muss diese besteuert werden – Gewinnsummen, die darunter liegen, bleiben steuerfrei. Zudem sind in naher Zukunft auch Pokerturniere auch ausserhalb eines Casinos erlaubt, müssen jedoch im Vorfeld bewilligt werden.