Verwaltungsgericht gibt Gemeinde Recht – «Der Gemeinderat fühlt sich in seinem Vorgehen bestätigt»

ro06_43_Ebisquare 002Das Luzerner Verwaltungsgericht hat in den vergangenen Tagen seinen Entscheid publiziert: die Mall of Switzerland kann gebaut werden. Ob es allerdings jetzt weitergeht, ist im Moment offen.

shab. Was vor mehr als zehn Jahren unter dem Namen Ebisquare begonnen hat und inzwischen Mall of Switzerland heisst, hat eine weitere Hürde genommen. Dieser Tage hat das Verwaltungsgericht eine Einsprache abgewiesen und entschieden, dass das Einkaufs- und Freizeitcenter auf dem Areal zwischen dem Schindler-Campus und dem Rontal-Zubringer gebaut werden kann. Wie die Pendlerzeitung 20Minuten am Montag berichtete, behält sich die Beschwerdeführerin jedoch weitere rechtliche Schritte vor. Bis jetzt gibt es dafür noch keine Bestätigung. Die Einsprecherin kann die Frist von 30 Tagen für sich nutzen und erst am letzten Tag die nötigen Massnahmen einleiten, um vor Bundesgericht zu gehen und damit die letzte Instanz zu bemühen.

Entschädigung für hohen Aufwand 

Knapp ein Jahr ist es her, seit die Gemeinde Ebikon eine Plan-
änderung an der bestehenden Baubewilligung für die Mall of Switzerland gutgeheissen und grünes Licht für den Projektstart gegeben hat. Dies passte einer Grundstücksnachbarin nicht, und sie gelangte mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Die oberste kantonale gerichtliche Behörde für die Beurteilung der Verwaltungsstreitsachen hatte sich mit einem komplexen Fall zu befassen und begründet nun auf gut 30 Seiten, weshalb sie die Einschätzung der Gemeinde stützt. Laut einem Bericht in der NLZ vom 5. Februar gab es der Gemeinde in verschiedenen Punkten Recht und fordert von der Beschwerdeführerin einen Gerichtskostenbeitrag von 18´000 Franken, da sie einen hohen Aufwand verursacht hat.

 

Der Ebikoner Gemeindepräsident Daniel Gasser ist zufrieden mit dem Urteil. «Der Gemeinderat fühlt sich in seinem Vorgehen bestätigt», sagte er auf Anfrage. Von einem Weiterzug ans Bundesgerichts weiss er noch nichts: «Wir müssen jetzt die 30-tägige Frist abwarten.»