Stark rückläufige Anzahl Meldungen im Rahmen der Personenfreizügigkeit

Die Corona-Pandemie hatte im 2020 auch Auswirkungen auf den Vollzug der flankierenden Massnahmen im Bereich der Personenfreizügigkeit. So ging im Kanton Luzern die Anzahl der Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen im 2020 um beinahe 6000 auf knapp 17’500 Personen zurück. Trotz dieses starken Rückgangs und der erschwerten Kontrollbedingungen während des Lockdowns konnte eine angemessene Kontrolltätigkeit aufrechterhalten werden. Grossmehrheitlich haben die kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen auch während der Pandemie gut eingehalten.

Der Jahresbericht 2020 „Flankierende Massnahmen und Bekämpfung Schwarzarbeit Kanton
Luzern“ dokumentiert einerseits die Aktivitäten und Resultate im Zusammenhang mit dem
Vollzug der flankierenden Massnahmen im Bereich der Personenfreizügigkeit. Mit diesen
werden die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt. Andererseits werden im Bericht auch die Tätigkeiten und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Luzern aufgezeigt.

Gut 2100 Arbeitsverhältnisse geprüft

Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
führt im Auftrag der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt (TKA) Kontrollen von ausländischen und Schweizer Unternehmen im Bereich der flankierenden Massnahmen durch. Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen aus dem EU/EFTA-Raum mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen müssen der am Einsatzort zuständigen Behörde gemeldet werden.

Während im 2019 insgesamt 23’283 Meldungen bei WAS eingegangen sind, reduzierte sich
diese Zahl 2020 um 25% auf 17’471 Meldungen. Dieser Rückgang von Meldungen ist auf die Pandemie zurückzuführen, sprich auf die temporäre Grenzschliessung sowie auf die
allgemein eingeschränkte Mobilität und der während des Lockdowns nur reduziert möglichen Kontrolltätigkeit. So konnten von den für 2020 geplanten 900 Kontrollen deren 744 durchgeführt werden. Dabei wurden insgesamt 2141 Arbeitsverhältnisse auf ihre Korrektheit hin analysiert.

Grossmehrheitlich haben die kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen
auch während der Pandemie gut eingehalten. Die Kontrollen ergaben kein Lohndumping im
Sinne des Entsendegesetzes (EntsG).

Knapp 200 festgestellte Verstösse (2019: 268) betrafen die Einhaltung der Meldepflicht,
insgesamt wurden 83 Verwaltungssanktionen (2019: 143) und 101 (2019: 125) Verwarnungen ausgesprochen. Weiter wurden rund ein Dutzend Verletzungen der Dokumentationspflicht für selbstständige ausländische Dienstleistungserbringende sanktioniert (2019: 33). Zudem wurden rund 120 Lohnunterbietungen im Einzelfall festgestellt (2019: 135).

248 Entscheide im Bereich Schwarzarbeit

Im Bereich Schwarzarbeit hat die KIGA letztes Jahr 557 Verdachtsmeldungen von anderen
Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Davon waren in 386
Fällen die Hinweise konkret genug, damit eine Schwarzarbeitskontrolle erfolgen und daraus
ein Fall abgeleitet werden konnte. Gegenüber den 420 Fällen im Jahr 2019 hat sich diese
Zahl leicht verringert.

Anlässlich dieser knapp 390 durchgeführten Kontrollen im 2020 wurden insgesamt 620
Personen überprüft. Die daraufhin eingeforderten Unterlagen wurden den zuständigen
Partnerstellen zur Prüfung weitergeleitet. Im Jahr 2020 wurden der KIGA insgesamt 248
rechtskräftige Entscheide zurückgemeldet. 142 betrafen das Ausländerrecht, 102 das
Sozialversicherungsrecht und 4 das Quellensteuerrecht.

Die Grenze zwischen Schwarzarbeit und legaler Tätigkeit ist oft fliessend und nicht auf den
ersten Blick zu erkennen. Die Feststellungen von solchen Sachverhalten sind nur mit einem
sehr grossen Abklärungsaufwand möglich. Zum Teil werden Kontrollen vor Ort zusammen mit der Luzerner Polizei durchgeführt.