Wir wollen, dürfen aber nicht!

Editorial

Es sind nicht die Entscheide des Bundesrates oder die strikteren Massnahmen des Luzerner Regierungsrates, die mich zurzeit beschäftigen. Vielmehr sind es die Herausforderungen, welche unsere Gemeinde betreffen. Die Ebikoner Bevölkerung hat ihr demokratisches Recht wahrgenommen und das Budget 2021 zurückgewiesen. Der Gemeinderat und die Verwaltung sind in Zusammenarbeit mit der Controlling-Kommission mit Hochdruck daran, ein neues Budget zu erarbeiten. Der Spielraum dafür ist sehr beschränkt – schliesslich bleiben 80 Prozent aller Ausgaben gebunden und auch Einnahmen lassen sich nicht beliebig herbeiwünschen.

Ungeachtet dieser Arbeit befinden wir uns jedoch ab dem 1. Januar 2021 in einem «budgetlosen Zustand». Das bedeutet, dass die Gemeinde nur noch unerlässliche Arbeiten ausführen darf. Das sind Ausgaben, die von Gesetzes wegen vorgeschrieben oder die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs unabdingbar sind. 

Gemeinde-Tageskarten, gestaltete Botschaften, Informationsmaterial: Gerne würden wir dies Dienstleistungen weiter anbieten – doch vorläufig dürfen wir nicht mehr. 

Die Gemeinde hat bis anhin nicht nur öffentliche Strassen, sondern auch Privatstrassen von Schnee und Eis befreit – und das ohne Gebührenerhebung. Der budgetlose Zustand zwingt uns, auch diesen Service konsequent zu hinterfragen. Ihn innert weniger Wochen einzustellen, erachten wir als fahrlässig. Wir werden den Winterdienst nach Möglichkeit im ganzen Gemeindegebiet eine weitere Saison aufrecht erhalten. 

Für den Winter 2021/2022 sind die Strassengenossenschaften und Nachbarn angehalten, die Schneeräumung selber zu organisieren. 

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie frohe und besinnliche Weihnachtstage und – bleiben Sie gesund!

Hans Peter Bienz,
Unternehmer und Gemeinderat