Wie werden Kryptowährungen in der Schweiz reguliert?

In der Schweiz sind die einzelnen Provinzen, die sogenannten Kantone, dazu verpflichtet, Einkommen- und Vermögenssteuer auf den gesamten Besitz (Vermögen und Wertpapiere) aller Steuerzahler zu erheben, die im jeweiligen Kanton ansässig sind. Die Steuerraten unterscheiden sich in den einzelnen Kantonen. Die Schweizer Steuerbehörde (SFTA) ordnet Kryptowährungen als Vermögen ein: auf sie muss Vermögenssteuer gezahlt und sie müssen im jährlichen Steuerbescheid angegeben werden. Kryptowährungen werden in Bezug auf die Vermögenssteuer wie ausländische Währungen behandelt.

Steuern auf Kryptowährungen für Privatpersonen in der Schweiz

Besitzer von Bitcoins und anderen Kryptowährungen werden mit der Steuerrate besteuert, die von den Steuerbehörden am 31. Dezember für das jeweilige Steuerjahr veranschlagt wird.  Die Tauschrate für den Bitcoin lag beispielsweise am 31. Dezember 2017 gemäß der SFTA bei 13.784,38 CHF (etwa 14.500 US-Dollar). Die SFTA gibt auch für andere Kryptowährungen entsprechende Tauschraten heraus. Diese Raten sind eine Empfehlung für die Steuerbehörden der jeweiligen Kantone mit Blick auf die Vermögenssteuer. Die Raten basieren auf dem Durchschnittswert verschiedener Handelsplattformen.

Einkommensteuer auf Kryptowährungen in der Schweiz

Wenn ein Angestellter Bitcoins oder andere Kryptowährungen als Gehalt oder Bonus erhält, werden sie seinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Auf der Gehaltsabrechnung muss angegeben werden, welchen Wert die Kryptowährung zum Zeitpunkt der Auszahlung in Schweizer Franken hatte. Wenn ein Selbstständiger Bitcoin oder andere Kryptowährungen für Waren oder Dienstleistungen erhält, müssen sie als Teil der Haupt- oder Nebeneinkünfte der Selbstständigkeit ebenfalls mit dem Umrechnungswert in Schweizer Franken angegeben werden, den die Kryptowährung zum Zeitpunkt des Erhalts hatte. Es ist also empfehlenswert, den Kursverlauf des Bitcoins genau zu verfolgen.

Jedes Einkommen, das eine natürliche Person durch das Mining von Kryptowährungen mit Hilfe verfügbarer Rechnerleistungen erlangt, muss als steuerpflichtiges Einkommen angegeben werden. Je nach Anstellungsart (Angestellter oder Selbstständiger) muss die Vergütung dem Gehalt oder dem Einkommen als Selbstständiger hinzugerechnet werden. Wenn der Handel mit Kryptowährungen professionell betrieben wird, sind die Gewinne steuerpflichtig und die Verluste steuermindernd.

Kapitaleinkünfte aus beweglichen Vermögensgegenständen, zu denen auch Kryptowährungen zählen, sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig, daher können auch Kapitalverluste nicht steuermindernd angegeben werden.

Kryptowährungsvorschriften für Unternehmen in der Schweiz

Der professionelle Handel mit virtuellen Währungen und das Betreiben von Handelsplattformen in der Schweiz fallen prinzipiell unter das Anti-Geldwäsche-Gesetz und es gibt demzufolge eine Vielzahl an Due-Diligence-Verpflichtungen. Die Anti-Geldwäsche-Vorschriften gelten für Personen, die Kryptowährungen gegen Fiatwährungen und umgekehrt tauschen sowie für Besitzer von Kryptowährungen und Custodian-Wallets (Wallets für virtuelle Währungen). Zum Tauschen von Kryptowährungen muss man in der Schweiz einen Registrierungsprozess durchlaufen und eine Lizenz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhalten, bevor man tätig werden darf. Die Anbieter der Finanzmarkt-Infrastruktur fallen unter die Authorität der FINMA.

Statements der Regierung in Bezug auf Kryptowährungen in der Schweiz

Der Bundesrat warnt weiterhin vor den Risiken im Bereich der Geldwäsche, der Finanzierung von Terroristen und dem Anlegerschutz, betont aber gleichzeitig die Vorteile und das große Potential, das neue Technologien wie die Blockchain bieten. Daher wurden die regulatorischen Hürden für Fintech-Unternehmen, Anbieter von mobilen Zahlungssystemen und Online-Peer-to-Peer-Kreditgebern durch Änderungen der Bankregulierungen verringert. Die Schweiz möchte ein Umfeld bieten, in dem Unternehmen ihre innovativen Geschäftsideen in einem begrenzten Rahmen testen können, ohne kostspielige und zeitaufwendige Vorschriften einhalten zu müssen. Beispielsweise sind in der Schweiz Anbieter, die öffentliche Gelder bis zu einem Wert von 1 Million CHF (etwa 1,05 Millionen USD) akzeptieren, von der Auflage befreit, eine Banklizenz haben zu müssen.

Nichtsdestotrotz müssen Unternehmen, die von diesem Vorteil Gebrauch machen möchten, ihre Kunden schriftlich darüber informieren, dass sie nicht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht überwacht werden und Einzahlungen nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind.

Im Januar 2018 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass es eine Arbeitsgruppe für Blockchain und Initial Coin Offerings (ICOs) einrichten wird.