Rontaler Gemeinden geben Verantwortung ab

Auf Anfang des nächsten Jahres wird in der Schweiz das bisherige Vormundschaftsrecht durch neue Bestimmungen abgelöst. 

pd. Im Kanton Luzern bleiben die Gemeinden für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Die Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Greppen, Honau, Horw, Malters, Meggen, Meierskappel, Root, Udligenswil, Vitznau und Weggis haben diese Aufgaben der Trägerschaft «Gemeinde-verband Kindes- und Erwachsenschutz Luzern-Land» übertragen. Die Delegierten des Gemeindeverbandes haben Ende März die dafür erforderlichen formellen statutarischen Anpassungen vorgenommen.

Verlagerung der Verantwortung
Die Trägerschaft wird fortan zwei Aufgaben zu erfüllen haben. Die bestehende Amtsvormundschaft Luzern-Land, die sich neu «Mandatszentrum Luzern-Land» nennt, wird die laufenden vormundschaftlichen Massnahmen weiterhin führen. Die für die 15 Verbandsgemeinden neu zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land wird die rund 1000 bestehenden vormundschaftlichen Massnahmen von den bis Ende Jahr zuständigen Vormundschaftsbehörden übernehmen. Sie zeichnet sich für die rund 70’000 Einwohner des Verbandsgebietes ab dem 1.Januar 2013 für alle Belange des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes verantwortlich.

Wahl der Mitglieder
Als Präsidentin der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB Luzern-Land) hat die Verbandsleitung Elisabeth Scherwey (Luzern) gewählt. Die weiteren Mitglieder dieser interdisziplinären Fachbehörde sind Monika Keller Hasler (Buchrain), Ruth Stirnimann-Kaufmann (Root), Petra Senn (Schwyz) und Diana Künzler (Stans). Die Mitglieder werden ihre Tätigkeit für die Verbandsgemeinden ab September 2012 aufnehmen und die laufenden Projektarbeiten weiterführen.