Gemäss neuer Geschäftsordnung erarbeitet die IG-Ebikon Entscheidhilfen, überlässt aber das Fassen von Parolen den Parteien. Zur Wahl des Gemeindepräsidenten sind diese Parolen gefasst. Der Vorstand hat sich darum nach der Anhörung der beiden Kandidaten für das Gemeindepräsidium weder für noch gegen die Parole einer mit ihr zusammenarbeitenden Partei ausgesprochen. Jene 70% der Stimmberechtigten, welche gegen Fusionsvertragsverhandlungen gestimmt hatten, werden aber aus den Formulierungen des Vorstandes ganz klar erkennen können, welches Wahlergebnis der Umsetzung des Volksentscheides besser dient. Weitere Entscheidhilfen sowie Fragen und Antworten der Kandidaten darauf finden Sie unter www.ig-ebikon.ch. Von einer «Ausgeglichenen Ausgangslage» kann darum, zumindest aus Sicht der IG, nicht ausgegangen werden. Dieser Titel ist irreführend und bedarf der Korrektur.
Der Vorstand der IG-Ebikon
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Schaufenster Zum Artikel im«Rontaler» vom 5. April zur Wahl des Gemeindepräsidenten