Neues Erbrecht – neue Plattform

Viele Testamente sind mit dem neuen Erbrecht nicht mehr gültig und müssen neu geschrieben werden. www.wunschErbe.ch bietet dazu über 50 kostenlose Vorlagen und viele weitere Infos. Bild zVg.

pd. Das neue Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. So kommt es, dass bisher verfasste Testamente angepasst werden müssen, da diese sonst angefochten werden können.

ErbenVermittlung

WunschErbe.ch ist eine neue, einzigartige Internetplattform, die Vererbende und Schenkende nicht nur mit Stiftungen, sondern auch mit Menschen und Projekten verbindet.

Jeder kann Erbe werden

Personen, StartUps, Projekte, Organisationen und Stiftungen fehlt es oft an finanzieller Unterstützung. Diese können sich auf der neuen Plattform präsentieren respektive vorstellen und ihre Bedürfnisse formulieren.

Über 88 Milliarden Franken werden in der Schweiz vererbt. Jährlich.

Neues Erbrecht – Testament-Vorlagen

Auf WunschErbe finden sich über 50 unterschiedliche, von Anwälten und Notaren geprüfte Testament-Vorlagen und viele Informationen für Spender und Nachlasser. All das gibt es kostenlos und ohne Registrierung.