NEUE HEIZUNG? KEINE ANGST VOR DEM NEUEN ENERGIEGESETZ!

Das Warmwasser wird mit einer thermischen Solaranlage mit dachintegrierten Kollektoren erzeugt.

Neues Luzerner Energiegesetz

Sie sind Hausbesitzer und stehen vor der Sanierung Ihres Gebäudes? Sie stehen kurz vor einem Hauskauf und die Heizung muss saniert werden? Das neue Luzerner Energiegesetz gibt einige neue Vorgaben. Hier ein kurzer Überblick.

Wir unterscheiden zuerst zwischen Sanierungen und Neubauten und allgemeinen Gesetzes-Änderungen.

Die wesentlichsten Änderungen bei Neubauten sind 1. dass ein GEAK® erstellt werden und 2. dass ein Teil des Stroms z.B. durch eine Photovoltaik-Anlage selber erzeugt werden muss. Bei Sanierungen betrifft das neue Gesetz insbesondere den Ersatz der Heizungen durch umweltfreundliche Alternativen: neue zentrale Elektroheizungen sind verboten und bestehende Elektroheizungen und Elektroboiler müssen innerhalb von 15 Jahren ausgetauscht werden. Ersetzt man eine bestehende Heizung, muss diese gemeldet werden. Die neue Heizung, bzw. Boiler muss mit mindestens 10 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

So kann z.B. eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Pelletheizung oder Wärmepumpe ersetzt werden. Auch eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung wäre erlaubt.

Die alte Ölheizung wurde durch eine neue Pelletheizung ersetzt.

Die wesentlichen Neuerungen:

NEUBAUTEN

  • Für neue Wohn-, Verwaltungs- und Schulgebäude muss ein Energieausweis GEAK® erstellt werden.
  • Bei neuen Häusern muss ein Teil des Stroms selber erzeugt werden.

SANIERUNGEN

  • Die Neuinstallation einer zentralen Elektroheizung ist verboten. Bestehende Elektroheizungen und -boiler mit Wasserverteilsystem müssen innert 15 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt werden.
  • Der Ersatz eines Wärmeerzeugers ist meldepflichtig.
  • Heizungen in Bauten mit Wohnnutzung müssen so ausgerüstet sein, dass wenigstens 10 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie oder durch bautechnische Massnahmen gedeckt werden. Der Nachweis wird über Standardlösungen erbracht, wobei auch kompensatorische Massnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fensterersatz) möglich sind.

ALLGEMEIN

  • Grossverbraucher wie Industriebetriebe können verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und optimieren.
  • Thermische Netze sowie gemeinsame Heiz- und Kühlanlagen sollen gefördert werden.
Das Warmwasser wird mit einer thermischen Solaranlage mit dachintegrierten Kollektoren erzeugt.

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– GEAK®

 

 

EINLADUNG Fragestunde Energiegesetz

Der Kanton Luzern organisiert in verschiedenen Gemeinden Fragestunden zum neuen Energiegesetz. Unter anderem in Luzern am 15. Mai 2019, 18 Uhr, Hotel Continental. 

Weitere  Informationen unter: www.energiegesetz.lu.ch

 


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