Rente oder Kapital?

Kurz vor der Pensionierung muss man entscheiden, ob man sein Guthaben bei der Pensionskasse als Rente oder Kapital beziehen will. Eine Kombination ist in vielen Fällen die richtige Lösung. 

Es lohnt sich, sich frühzeitig mit den finanziellen Folgen der Pensionierung auseinander zu setzen. Eine wichtige Frage ist, ob man sein Guthaben bei der Pensionskasse als Rente oder Kapital beziehen will. Das Hauptargument zugunsten der Pensionskassenrente ist, dass der Pensionierte sie bis zu seinem Tod Monat für Monat erhält – ohne wenn und aber.

Man muss sich aber bewusst sein, dass die Rente wegen der Teuerung über die Jahre deutlich an Wert verlieren kann. Viele Finanzexperten rechnen wegen der gigantischen Verschuldung der europäischen Staaten mittelfristig mit Inflation. Und Pensionskassen sind nicht verpflichtet, ihren Rentnern einen Teuerungsausgleich zu gewähren. Dazu ein Beispiel: Bei einer jährlichen Teuerungsrate von zwei Prozent sinkt die Kaufkraft einer Rente von heute 6000 Franken ohne Teuerungsausgleich in 20 Jahren auf 4000 Franken.

Auch die Leistungen für die Hinterbliebenen sprechen oft gegen einen Rentenbezug. Der überlebende Ehe- oder eingetragene Partner erhält meist nur 60 Prozent der PK-Rente seines verstorbenen Partners. Weil gleichzeitig die AHV-Rente gekürzt wird, muss sich der überlebende Partner häufig finanziell einschränken. Und erwachsene Kinder gehen in der Regel leer aus.

Anders beim Kapitalbezug: Was bis zum Lebensende noch nicht ausgegeben wurde, geht an die Hinterbliebenen. Und wer sich sein Pensionskassenguthaben auszahlen lässt, kann frei darüber verfügen. In den ersten Jahren nach der Pensionierung kann man sich zum Beispiel ein höheres Einkommen auszahlen, eventuell einen grösseren Betrag zur Senkung einer Hypothek einsetzen, das Haus renovieren oder den Kindern einen Erbvorbezug auszahlen. Beim Kapitalbezug ist zudem die Steuerbelastung in der Regel tiefer. Während die Rente alle Jahre vollumfänglich als Einkommen zu versteuern ist, fällt die Steuer auf dem ausbezahlten Kapital nur einmal an. Last but not least: Auch beim Kapitalbezug lässt sich ein sicheres Einkommen bis ans Lebensende erwirtschaften – vorausgesetzt, man teilt sich das Geld gut ein und kombiniert moderne Anlage- und Versicherungslösungen.

In vielen Fällen ist eine Kombination sinnvoll: Man kann z.B. jenen Teil des Guthabens als Rente beziehen, der zur Absicherung der Existenz nötig ist. So deckt man mit fixen Einnahmen die fixen Ausgaben. Das restliche Kapital lässt man sich auszahlen, um sich besondere Wünsche zu erfüllen. Bleibt die Frage: Wer bezieht was? Dazu sollten die Rentenkonditionen genau verglichen werden. Entscheidend sind dabei die Höhe vom Umwandlungssatz und die Leistungen an den überlebenden Partner.

Fazit: Man sollte sich je nach familiärer und finanzieller Situation für die eine oder die andere Variante entscheiden. Es lohnt sich jedoch allemal, frühzeitig das eigene Pensionskassenreglement zu studieren und zusammen mit einem kompetenten Vorsorgeberater den Handlungsspielraum sorgfältig auszuloten.

Zurich

 

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