Rückwärtsfahren

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Seit dem 1.1.2016 ist das Rückwärtsfahren nur noch erlaubt, sofern die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist. 

Die zuständigen Organisationen und Verbände (Polizei, Strassenverkehrsämter, Fahrschulverbände, usw.) sind sich aber einig, dass das Rückwärtsfahren über kürzere Strecken nach wie vor beherrscht werden muss. Man spricht dabei von Distanzen bis 50 Metern.

Daher ist es unerlässlich, dass Neulenker dahingehend geschult und geprüft werden.

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Der Fahrzeugführer, der rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern, nicht schneller als Schritttempo fahren und hat gegenüber seinen Verkehrspartnern keinen Vortritt.

 

Der neue Artikel lautet: «Auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen in der gleichen Richtung darf der äusserste Streifen links nur von Motorfahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen».

Ich wünsche Ihnen eine gute (Vor- und Rückwärts-) Fahrt!

 

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