Wie blinken beim Kreisverkehr?

Auf unseren Strassen ist zu beobachten, dass die «Blinkmoral» beim Verlassen des Kreisels eher tief ist. Vielleicht, weil man unsicher ist, wie die genauen Regeln sind?

Grundsätzlich ist die Richtung beim Einfahren in den einfachen Kreisel vorgegeben. Der Blick auf die Verkehrsregelverordnung sagt zudem klar: Bei der Einfahrt in den Kreisel und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, muss der Fahrer bei der Fahrt im Kreisel die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreisels muss jedoch angezeigt werden. Hilfreich für die anderen Verkehrsteilnehmer ist das Setzen des Blinkers bereits beim Einfahren, wenn der Kreisel an der ersten Ausfahrt wieder verlassen wird.

In einem zweispurigen Kreisel sollte die Zahl der Fahrstreifenwechsel auf ein Minimum reduziert werden. Der Wechsel des Fahrstreifens ist jeweils mit dem Blinker anzuzeigen, wobei das den Wechsel vollziehende Fahrzeug keinen Vortritt gegenüber dem Verkehrspartner hat.

Die Regelungen beim Einfahren eines zweispurigen Kreisverkehrsplatzes wird in der nächsten Ausgabe näher erläutert.

Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt!

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