QR-Rechnung: Das müssen Sie wissen

Am 30. September 2022 verschwinden die roten und orangen Einzahlungsscheine zugunsten der neuen QR-Rechnungen. Diese funktionieren ähnlich, bei der Umstellung gilt es für Bankkundinnen und -kunden aber einige Dinge zu beachten.

Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Schritt hin zum  digitalen Zahlungsverkehr. Bezahlt wird, indem im E-Banking oder mithilfe der Mobile Banking App den Swiss QR-Code scannt. Das viereckige Muster im Zentrum der Rechnung enthält sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen. Per Scan werden die Angaben automatisch ins E-Banking oder die Mobile Banking App eingelesen. Das manuelle Eintippen von Bankdaten entfällt und es passieren weniger Fehler.

Das gilt für Rechnungsempfängerinnen und -empfänger

Wer für seine Zahlungen noch immer orange oder rote Einzahlungsscheine benutzt, muss dies bis am 30. September 2022 ändern. Ab diesem Zeitpunkt werden diese Überweisungen nicht mehr ausgeführt. Wichtig ist dabei vor allem die frühzeitige Anpassung von Daueraufträgen und Zahlungsvorlagen.

Daueraufträge, die mithilfe von orangen oder roten Einzahlungsscheinen eröffnet wurden, müssen gelöscht und mit einer QR-Rechnung neu erfasst werden. Dies können Sie unkompliziert über das E-Banking selbst erledigen. Falls Sie einen Dauerauftrag nicht selbst im E-Banking verwalten, müssen Sie Ihre Bank mit der Umstellung beauftragen.

Zahlungsvorlagen auf Basis eines orangen oder roten Einzahlungsscheines können nach dem 30. September 2022 nicht mehr verwendet werden. Hier raten wir Ihnen, falls Sie mittels Zahlungsvorlagen arbeiten, ebenfalls frühzeitig neue  Vorlagen mittels QR-Rechnungen zu erfassen.

Die notwendigen Angaben für die Neuerfassung von Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungssteller.

Das gilt für Rechnungsstellende

Wer Rechnungen ausstellt, hat wie bei den bisherigen Einzahlungsscheinen zwei Ausprägungen von QR-Rechnungen zur Verfügung:

1. QR-Rechnung mit QR-Referenz

Die QR-Referenz entspricht der heutigen ESR-Referenz der orangen Einzahlungsscheine und dient Rechnungsstellenden zum einfachen Abgleich mit den Zahlungseingängen. Bestehende ESR-Referenznummern können also weiterhin verwendet werden. Aber: Bei QR-Rechnungen mit QR-Referenzen ist für die Zahlung immer eine QR-IBAN anzugeben. Die QR-IBAN erhalten Sie von Ihrer Hausbank.

2. QR-Rechnung ohne Referenz

QR-Rechnungen ohne Referenz funktionieren sehr ähnlich wie rote Einzahlungsscheine, enthalten aber zusätzliche Felder. Für die Zahlung muss die normale IBAN des Gutschriftskontos verwendet werden. Handschriftliche Notizen sind nicht mehr möglich.

Rechnungsstellende müssen ihr System so bald wie möglich umstellen, um ihre Kundschaft früh genug mit den neuen QR- Rechnungen ausstatten zu können. Denn so gelingt die anstehende Umstellung auf QR-Rechnung für alle beteiligten Parteien. 

Michael Bortis, Kundenberater Gewerbekunden 

Brauchen Sie Hilfe bei der Umstellung auf QR-Rechnungen oder haben Sie Fragen zu Zahlungen und Daueraufträgen? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Beratung in Ihrer LUKB-Filiale. Unsere Fachpersonen helfen Ihnen gerne weiter. 

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