DIE EINMALVERGÜTUNG FÜR SOLARSTROM-ANLAGEN WIRD DEBLOCKIERTDIE EINMALVERGÜTUNG FÜR SOLARSTROM-ANLAGEN WIRD DEBLOCKIERT

Mehrfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage / Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.

So kann die Einmalvergütung, die rund einen Viertel der Kosten einer Photovoltaik-Anlage deckt, deutlich rascher als bisher ausbezahlt werden und der Bau einer Solaranlage wird im Zusammenhang mit Eigenverbrauch wirtschaftlich richtig attraktiv! 

Für Grossanlagen (>100 kW) wird die Wartezeit bis zur Zusage der Einmalvergütung mehr als halbiert und gemäss BFE auf unter 3 Jahre reduziert. Mit dem Bau kann schon vor Vorliegen der Zusage begonnen werden. 

Bei Kleinanlagen (2-99,9 kW) kann der Investor anmelden und sofort bauen. Die Auszahlung erfolgt gemäss Bundesamt für Energie (BFE) 1 ½ Jahre nach Vorliegen der vollständigen Anmeldung. Wenn der Investor sich mit der Förderung für 99,9 kW begnügt, darf er auch eine grössere Anlage im System der Kleinanlagen fördern lassen. 

Ein Beispiel: Der Bau einer aufgebauten 7.0 kWp-Photovoltaikanlage kostet ca. CHF 21‘000. Nahezu ein Viertel der Kosten, hierbei CHF 5‘700 Franken wird ca. 1 ½ Jahre nach der Anmeldung ausbezahlt. Eine solche Anlage produziert jährlich rund 6‘500 kWh Strom und deckt damit den Bedarf eines 4-Personen-Haushalts ab.

Solarstrom vom eigenen Dach kostet bei Einfamilienhäusern rund 15 Rappen pro Kilowattstunde, bei Grossanlagen sogar nur etwa 10 Rappen. Das ist in der Regel günstiger als Strom vom Netz und im Fall von Grossanlagen auch günstiger als Strom aus neuen Kraftwerken anderer Technologien. Die verkürzten Wartezeiten helfen das enorme Potenzial der Solarstromproduktion auf Gebäuden rascher nutzbar zu machen. Allein auf den Dächern könnten gemäss Berechnungen des Bundesamts für Energie jährlich bis zu 50 Milliarden Kilowattstunden (85% des heutigen Stromverbrauchs) produziert werden. 

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Einfamilienhaus mit einer aufgebauten Photovoltaik-Anlage.

Kurz und bündig:

Mit mehr Mittel werden die Wartelisten der Solarstromförderung deutlich abgebaut und die Wartezeiten verkürzt. 

Bei Kleinanlagen erfolgt die Auszahlung ca. 1½ Jahre nach der Anmeldung. Bei Grossanlagen wird die Wartezeit mehr als halbiert und auf unter 3 Jahre reduziert.

Mehrfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage / Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.

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