Luzerner Wirtschaftsverbände für Teilharmonisierung

api. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, der Gewerbeverband des Kantons Luzern sowie die City Vereinigung Luzern unterstützen den bundesrätlichen Gesetzesentwurf zur Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten uneingeschränkt. Im Kanton Luzern würden die Öffnungszeiten wochentags um 1,5 Stunden ausgeweitet, samstags um 3 Stunden. Damit bekäme der Kanton Luzern gleich lange Spiesse im interkantonalen Wettbewerb. Der Anreiz für die Konsumenten, in anderen Kantonen einzukaufen, würde durch die Angleichung der Ladenöffnungszeiten deutlich gemindert, was sich auch ökologisch positiv auswirken würde. Weiter ermöglichen die Mindeststandards bei den Ladenöffnungszeiten neue Modelle der Arbeitszeitorganisation und dadurch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Übrigens: Der bundesrätliche Gesetzesentwurf geht deutlich weniger weit als entsprechende Abstimmungsvorlagen der vergangenen Jahre im Kanton Luzern, der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer bleibt durch das Arbeitsgesetz weiterhin vollumfänglich garantiert.