Kritische Stimmfreigabe zum Energiegesetz

Hauseigentümerverband HEV Luzern befragt die Mitglieder

Stimmfreigabe zum kantonalen Energiegesetz: Das hat der Vorstand des Hauseigentümerverbandes Kanton Luzern aufgrund einer Mitgliederbefragung beschlossen. Dabei ergab sich weder eine eindeutige Zustimmung noch eine eindeutige Ablehnung.

bi. Am 10. Juni 2018 stimmt das Luzerner Volk über das neue Energiegesetz ab. Die Wohneigentümer sind direkt betroffen, weil die Vorschriften bezüglich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien den Gebäudepark stark tangieren. Deshalb hat der HEV die Meinung bei den gut 17 000 Mitgliedern eingeholt.

Die Stimmung ist geteilt

Auf die Frage wie die Hauseigentümer die Folgekosten des Energiegesetzes beurteilen, antworteten 41 Prozent der Teilnehmenden mit «tragbar» und «eher tragbar» und 54 Prozent mit «zu hoch» oder «eher zu hoch».

Die neuen Vorschriften beim Ersatz der Ölheizung beurteilen 49 Prozent als «gut» oder «eher gut», und 46 Prozent als «schlecht» oder «eher schlecht».

Den Investitionsbedarf im Energiebereich erwarten 54 Prozent als «höher» oder «eher höher» und 35 Prozent als «tiefer» oder «eher tiefer».

Bei der Frage nach der Parole plädieren 36 Prozent für ein Ja, 48 Prozent für ein Nein und 15 Prozent für Stimmfreigabe.

Knappe Verhältnisse – geteilte, durchaus kritische Stimmung: Das zieht sich als roter Faden durch alle Fragen. «Das hat uns im Vorstand nicht überrascht», sagt HEV-Präsident Armin Hartmann. Die geteilte Stimmung zeige, dass der HEV seit vielen Jahren an Veranstaltungen, Kursen und Aktionen informiere und sensibilisiere. Zugleich komme zum Ausdruck, dass die Folgen des Energiegesetzes jeden Eigentümer betreffen, der umbauen oder neu bauen wolle.

«Wir vom HEV bleiben am Ball»

Ausschlaggebend für Stimmfreigabe waren für den Vorstand die nicht eindeutigen Ergebnisse. Viele Hauseigentümer akzeptieren, dass auch sie einen Beitrag an die Energiewende leisten müssen – und auch leisten wollen. Im Gegenzug zeigt sich eine leichte Mehrheit durchaus kritisch. Damit widerspiegelt die Umfrage die Position, die der HEV bereits in der Vernehmlassung eingenommen hat. «Was uns stört, ist die Aufweichung der Bestandesgarantie bei den Ölheizungen», so Hartmann. Die Bestandesgarantie sei eigentlich ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung. Unbefriedigend ist auch, dass die Kostenfolgen für die Hauseigentümer unklar sind, was einen Teil der Skepsis begründet.

«Aber», sagt HEV-Präsident Armin Hartmann, «die Stimmfreigabe verstehen wir als Auftrag kritisch am Ball zu bleiben.» Das Energiegesetz sei ein Rahmengesetz und sehr viele entscheidende Details würden in den Ausführungsbestimmungen geregelt.