Grüne mit Anfrage zum Fahrtenmodell der Mall

Monique Frey stellt eine Anfrage über die Umsetzung des Fahrtenmodells der Mall of Switzerland.

Bereits 2007 wurde eine Vereinbarung über das Fahrtenmodell erarbeitet und unterzeichnet, als integraler Bestandteil der Baubewilligung. Im Fahrtenmodell sind neben der Anzahl Fahrten pro Jahr, die Parkplatzbewirtschaftung und die Zusammensetzung des
Controllingorgans geregelt. Die Verwaltung der Mall of Switzerland legt nun diese
Abmachungen neu aus. Dies ist doppelt irritierend, da einerseits ein Vertragswerk als Teil der Baubewilligung besteht und andererseits die Stimmbevölkerung dem Grossprojekt an der Urne zustimmte, da stark lenkungswirksamen Massnahmen zu Gunsten des öV und zur
Verminderung des MIV vorgeschrieben wurden. Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Die Mall of Switzerland mietet an Spitzentagen rundherum Parkplätze zu. Werden
diese im Fahrtenmodell einberechnet? Wie werden die zugemieteten Parkplätze im
D4 und Parkhaus Schindler (und allfällig weitere?) gezählt und im Fahrtenmodell
nachgetragen?

2. Die Mall of Switzerland hat ein Baugesuch eingereicht, in welchem sie einen
temporären Kiesplatz auf ihrem Gelände, als offiziellen Parkplatz umzunutzen will. In
der rechtsgültigen Baubewilligung wurde der Kiesplatz als Blumenwiese bewilligt.
Wer ist verantwortlich, dass solche Abmachungen eingehalten werden? Wie wird das
überprüft und sanktioniert? Wieso konnte die Mall of Switzerland ohne neue
Baubewilligung über Jahre diesen Kiesplatz als Parkplatz nutzen?

3. In der Vereinbarung über das Fahrtenmodell steht, dass für alle Parkplätze ab der
ersten Minute eine Gebühr für eine Mindestparkdauer von einer Stunde von CHF 2.–
zu erheben ist. Der Tarif ist degressiv in dem Sinne auszugestalten, dass eine
längere Parkdauer verhältnismässig günstiger ist als das Kurzparkieren. Nun hat die
Mall of Switzerland ohne Anhörung des Controllingorgans die Tarifstruktur verändert
(gemäss Grundsatzvereinbarung zwischen der Mall, dem Kanton Luzern, Ebikon,
Dierikon, LuzernPlus und dem VVL, Punkt 4.3 a, muss die Mall das
Parkplatzbewirtschaftungs-Konzept mit den Parktarifen dem Controllingorgan «zur
Genehmigung vorlegen»). Wer ist für die Bewilligung der Änderung der Tarifstruktur
verantwortlich? Welche Sanktionen werden gegen die Mall of Switzerland ergriffen,
bis wieder die abgemachte Vereinbarung eingehalten wird?

4. Die Mall of Switzerland weist als „zulässige Parkplätze gemäss Baubewilligung“ 1828 Parkplätze aus. Im Umweltverträglichkeitsbericht Ebisquare von 2004 werden bei Vollausbau 1300 Parkplätze ausgewiesen. Das uwe nennt in der Beurteilung des
Umweltverträglichkeitsberichts die Maximalzahl gemäss Norm SN 640 290 von 1412
Parkplätzen. Zudem hält das uwe fest, dass die Zahl der Parkplätze auf 1100 (Einkauf/Dienstleistungen) resp. 200 (Seniorenresidenz) zu begrenzen sei, also total 1300 Parkplätze, was in etwa dem Maximum gleich kommt. Bis zum Bauentscheid 2012 hat sich die Zahl der bewilligten Parkplätze auf Antrag der Mall auf 1604 weiter erhöht. Das entspricht jedoch immer noch nicht den eingangs genannten 1828 Parkplätzen. Weitere Infos über zusätzlich bewilligte Parkplätze liegen uns nicht vor. Wie ist die Diskrepanz der Zahlen zu erklären? Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die von der Mall ausgewiesenen 1828 Parkplätze? Und: Müssten die temporären Ausweichparkplätze (Schindler, D4) nicht auch vollumfänglich zur Gesamtzahl der Parkplätze hinzugezählt werden (analog BGE 142 II 20 – VCS contra Migros Aare, Gd. Spreitenbach und Baudep. Aargau/Ausbau Shopping Center Tivoli)?

5. Was sind die jährlichen Fahrtenzahlen seit Beginn des Betriebs der Mall of
Switzerland? Welche Massnahmen wurden ergriffen, um eine lenkende Wirkung vom
MIV hin zum öV zu erreichen?