Freie Kaminfegerwahl bringt neue Rechte und Pflichten

Neu können die Gebäudeeigentümer ihren Kaminfeger frei wählen. Bild zVg.

Das Kaminfegermonopol wird im Kanton Luzern per 1. Juli 2019 aufgehoben. Dies bringt Veränderungen für die Gebäudeeigentümer, die Kaminfeger und die Gemeinden. Neu können Gebäudeeigentümer den Kaminfeger frei wählen, sofern der Kaminfeger über eine kantonale Bewilligung verfügt.

Das bisherige Kaminfegermonopol wird im Kanton Luzern aufgehoben und durch ein Bewilligungsmodell abgelöst: Ab 1. Juli 2019 brauchen Kaminfeger eine Bewilligung, um im Kanton Luzern Reinigungsarbeiten ausführen zu dürfen. Diese Bewilligung wird durch die Gebäudeversicherung Luzern erteilt. Eine Liste aller zugelassenen Kaminfeger wird auf der Website der Gebäudeversicherung Luzern veröffentlicht und laufend aktualisiert. Neu können die Gebäudeeigentümer selber wählen, welchem Kaminfeger sie den Reinigungsauftrag erteilen wollen. Wer mit seinem bisherigen Kaminfeger zufrieden ist, braucht nichts weiter zu unternehmen – er darf davon ausgehen, dass sich der angestammte Kaminfeger rechtzeitig bei ihm meldet. Wünscht der Eigentümer jedoch einen anderen Kaminfeger, muss er aktiv werden und den Auftrag einem zugelassenen Kaminfeger erteilen. Der bisherige Kaminfegertarif wird aufgehoben, womit die Preise neu mit dem jeweiligen Kaminfeger zu vereinbaren sind.

Reinigungspflicht bleibt

Trotz Wahlfreiheit des Kaminfegers müssen die Gebäudeeigentümer weiterhin ihre Feuerungs- und Abgasanlagen periodisch reinigen lassen. Lässt ein Gebäudeeigentümer seine Anlagen nicht reinigen und kommt es dadurch zu einem Brand, können die Versicherungsleistungen empfindlich gekürzt werden. Deshalb sind die Reinigungspflicht zu beachten und die Anlagen regelmässig reinigen zu lassen. Die Gebäudeversicherung Luzern ist verpflichtet, bei den Hauseigentümern Stichproben zu machen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungen gemacht werden. Anlässlich der Reinigung kontrolliert der Kaminfeger die Anlagen ebenfalls bezüglich Brandschutz (Feuerschau). Trifft er Mängel an, muss er diese dem Eigentümer melden und die Behebung der Mängel überwachen.

Rohbaukontrolle neu die Gemeinde zuständig

Werden Feuerungs- oder Abgasanlagen neu erstellt oder abgeändert, ist wie bisher eine Rohbaukontrolle notwendig. Für diese Rohbaukontrolle, als wichtigstes Element der Feuerschau, sind neu die Gemeinden zuständig. Sie können die Kontrolle selber durchführen oder einer qualifizierten Fachperson übertragen.

Neu können die Gebäudeeigentümer ihren Kaminfeger frei wählen. Bild zVg.