Bestattungsanordnung

ARNOLD & SOHN Bestattungsdienst AG – ein Familienbetrieb seit über 45 Jahren

Haben Sie sich auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, was nach Ihrem Tod geschehen soll? Wünschen Sie eine Kremation oder eine Erdbestattung? Soll ein Trauergottesdienst in der Kirche abgehalten werden oder möchten Sie eine schlichte Abdankung auf dem Friedhof?

In der letzten Zeit hört und liest man viel über Patientenverfügungen. Eine Patientenverfügung gibt einem die Gewissheit, dass der eigene Wille beachtet wird, selbst wenn man selber nicht mehr entscheiden kann z.B. nach einem Unfall. Es wird festgelegt, welche medizinische Behandlung man erhalten möchten und welche man ablehnt. Die Vorteile einer solchen Verfügung sind:

• Es wird Klarheit für den Ernstfall geschaffen

• Sie können beruhigt sein, da Sie wissen, dass Ihre Wünsche auch bei Verlust der Urteilsfähigkeit respektiert werden

• Ihre Angehörigen müssen später keine schwierigen Entscheidungen für Sie treffen

Das Erwachsenenschutzgesetz verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, solche Patientenverfügungen zu beachten. Eine Verfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Informationen, Anleitungen und Musterverfügungen können z.B. auf der Homepage des Schweizerischen Roten Kreuzes heruntergeladen werden (www.patientenverfuegung-srk.ch).

Was aber passiert nach dem eigenen Tod? 

Über dieses Thema wird nur selten diskutiert, obwohl wir letztendlich alle diese Welt einmal verlassen müssen. Vermutlich haben sich viele Leute ab einem gewissen Alter schon Gedanken dazu gemacht. Häufige Fragen dazu sind:

• Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)

• Grabart (Reihengrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab)

• Aufbahrung auf dem Friedhof

• Trauerfeier in der Kirche oder auf dem Friedhof

• Blumenschmuck, Todesanzeige, Traueressen, etc.

Beim Fehlen konkreter Wünsche oder Anweisungen des/der Verstorbenen kann es für die Angehörigen sehr schwierig und zum Teil auch belastend werden, Entscheidungen selber treffen zu müssen. Am einfachsten ist es, wenn man mit seinen nächsten Angehörigen darüber spricht oder noch besser seine Wünsche schriftlich festhält, ähnlich wie bei einer Patientenverfügung. Dies ist für viele Leute eine grosse Erleichterung, da sie sich nun keine Gedanken darüber mehr machen müssen. Aber auch für die Angehörigen bedeutet es eine grosse Entlastung. Es müssen nämlich später keine schwierigen Entscheidungen getroffen werden, weil im Voraus bereits die wichtigsten Punkte besprochen und schriftlich festgehalten wurden.

Eine gute und einfache Möglichkeit hierfür ist unser Formular «Bestattungsvorsorge», welches auf unserer Homepage (www.arnold-und-sohn.ch) heruntergeladen werden kann. Selbstverständlich beraten wir Sie dazu auch gerne persönlich, kostenlos und unverbindlich.

Diese und weitere Informationen sind auch in unserer Checkliste zusammengefasst und können ebenfalls auf unserer Homepage (www.arnold-und-sohn.ch) heruntergeladen werden. Gerne informieren wir Sie auch telefonisch (Tel. 041 210 42 46), persönlich bei Ihnen zu Hause oder Sie kommen in unserem Büro an der Waldstätterstrasse 25 in Luzern vorbei.

ArnoldundSohn


ARNOLD & SOHN
Bestattungsdienst AG I Waldstätterstrasse 25 I 6003 Luzern
Tel 041 210 42 46 I info@arnold-und-sohn.ch