Anrainerkantone des Vierwaldstättersees unterstützen die SGV

Bild: SGV

Die Corona-Pandemie hat die Reise- und Tourismusindustrie im Jahr 2020 in einem nie dagewesenen Ausmass getroffen. Stark davon betroffen ist auch die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV). 2020 verzeichnete die SGV rund 55 Prozent weniger Passagiere als im Vorjahr, einen Ertragseinbruch von bis zu 18 Millionen und einen Verlust von rund 8 Millionen Franken. Die Anrainerkantone des Vierwaldstättersees und der Bund unterstützen die SGV mit einer Sanierungsvereinbarung.

Durch den pandemiebedingten Einbruch des Tourismus ist die Schifffahrtsgesellschaft des
Vierwaldstättersees (SGV) 2020 in finanzielle Schwierigkeiten geraten. 2020 verzeichnete die SGV rund 55 Prozent weniger Passagiere als im Vorjahr, einen Ertragseinbruch von bis zu 18 Millionen und einen Verlust von rund 8 Millionen Franken. Um den für 2020 prognostizierten Verlust teilweise decken zu können, beantragte die SGV beim Bund und den fünf Anrainerkantonen einen Teilverzicht im Umfang von 6 Millionen Franken auf das im Jahr 1989 der SGV AG gewährte bedingt rückzahlbare Darlehen im Umfang von seinerzeit rund 12 Millionen Franken.

Anrainerkantone und Bund stimmen Sanierungsvereinbarung zu

«Die Anrainerkantone des Vierwaldstättersees haben ein hohes Interesse daran, dass die SGV ihr Leistungsangebot auch über die Corona-Krise hinaus aufrechterhalten und weiter
anbieten kann», sagt der Luzerner Regierungsrat Fabian Peter. «Sie ist ein zentraler Pfeiler der Tourismusregion Zentralschweiz und leistet einen wichtigen Beitrag, dass die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee weiterentwickelt werden kann.» Unter der Leitung des Kantons Luzern wurde deshalb mit der SGV eine Sanierungsvereinbarung erarbeitet. Die Anrainerkantone und der Bund gewähren der SGV AG den beantragten Teilverzicht im Umfang von 6 Millionen Franken, womit die SGV den prognostizierten Verlust 2020 von 8 Millionen teilweise decken kann. Von den 6 Millionen Franken übernimmt der Bund 2’215’200 Franken, der Kanton Luzern 2’485’800 Franken, der Kanton Schwyz 505’800 Franken, der Kanton Uri 269’400 Franken, der Kanton Obwalden 112’800 Franken und der Kanton Nidwalden 411’000 Franken.

Sanierungsvereinbarung knüpft an Bedingungen

Die Sanierungsvereinbarung knüpft an verschiedene Bedingungen an. So verpflichtet sich die SGV AG unter anderem, bis Ende 2024 auf Dividendenausschüttungen an die SGV Holding AG zu verzichten. Auch wird vereinbart, dass die SGV bis 2022 auf die Beanspruchung weiterer Unterstützungsmassnahmen (Härtefallmassnahmen und Massnahmen zugunsten des touristischen Verkehrs) verzichtet. Die SGV AG wird zudem
angehalten, weiterhin ein attraktives Fahrplan-Angebot für den gesamten Vierwaldstättersee sicherzustellen.

Die ebenfalls zur SGV Gruppe gehörende SGV Express AG und Tavolago AG sind wie die SGV AG gleichermassen von der Covid-Pandemie betroffen und müssen infolge Überschuldung ebenfalls saniert werden. Dies erfolgt durch die SGV Holding AG. Die Aktionäre der SGV Holding AG beteiligen sich damit insgesamt mit einem tiefen zweistelligen Millionenbetrag an der Sanierung der verschiedenen Konzerngesellschaften.


Über die SGV Holding AG
Zur SGV Gruppe gehören die SGV Holding AG als Muttergesellschaft sowie die
Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) AG, die Tavolago AG, Shiptec AG sowie die SGV Express AG. Die SGV Gruppe hat 2019 einen konsolidierten Umsatz von rund 86 Millionen Franken erwirtschaftet und ist mit 461 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) ein wichtiger Arbeitgeber in der Region Luzern-Vierwaldstättersee und ein bedeutender touristischer Leistungsträger in der Zentralschweiz. Als hauptsächlich touristisch ausgerichtetes Transportunternehmen erschliesst die SGV die Kantone über den Vierwaldstättersee für in- und ausländische Gäste, zu einem kleinen Teil führt sie auch Leistungen des öffentlichen Verkehrs aus. 1989 hatten die Vierwaldstättersee-Anrainerkantone (LU, SZ, NW, OW, UR) und der Bund im Hinblick auf die Jubiläumsfeier 700 Jahre Eidgenossenschaft im Jahr 1991 der SGV für den Kauf von drei neuen Motorschiffen und weiteren Infrastrukturmassnahmen (Landungsanlagen) insgesamt knapp 12 Millionen Franken im Rahmen eines zinslosen, bedingt rückzahlbaren Darlehens gewährt.

Was sind bedingt rückzahlbare Darlehen?
Bund und Kantone kennen als Finanzierungsform für Erneuerungsinvestitionen u.a. zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen. Diese Darlehen verbleiben grundsätzlich auf unbeschränkte Zeit im Unternehmen.