Prämienverbilligung 2019 – Jetzt anmelden!

Die Prämienverbilligung 2019 muss bis 31. Oktober 2018 geltend gemacht werden.

Anspruch auf Prämienverbilligungen haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Bei verspäteter Einreichung der Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch.

Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben Ende August ein Anmeldeformular oder ein
Erinnerungsmail erhalten. Personen, welche neu ein Gesuch stellen möchten, können sich online unter www.ahvluzern.ch anmelden oder bei der Ausgleichskasse Luzern und der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eine Anmeldung beantragen.

Ausgleichskasse Luzern: Infos und Online-Anmeldung / www.ahvluzern.ch