Pressemitteilung des Gemeinderats Udligenswil
Der Verkehrsverbund plant den öffentlichen Verkehr im Kanton Luzern. Mit dem Konzept «AggloMobil due» des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) werden die Vorgaben des Agglomerationsprogramms Luzern umgesetzt, welches leider beim Bund nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Mit dem Konzept «AggloMobil due» soll langfristig die Attraktivität des ÖV-Systems in der Agglomeration Luzern erhöht werden.
Heute werden die Gesamtaufwendungen des gesamten Verbundgebietes zu 50 % über die Erlöse gedeckt. Die öffentliche Hand finanziert die restliche Hälfte. An den Abgeltungen beteiligen sich die Nachbarkantone mit 33 % sowie der Bund mit 20 %. Die restlichen 47 % werden nach heutigem Finanzierungsmodell je zur Hälfte vom Kanton Luzern und von den Gemeinden getragen. Am Agglomerationsverkehr im engeren Sinn beteiligen sich allerdings weder der Bund (nur Mitfinanzierung des Regionalverkehrs) noch die Nachbarkantone. Die Restkosten des Agglomerationsverkehrs im engeren Sinne werden demnach ausschliesslich vom Kanton Luzern und den Luzerner Gemeinden getragen.
Mit Erstaunen hat Udligenswil zur Kenntnis genommen, dass für die Gemeinde aufgrund des Konzepts «AggloMobil due» eine Kostensteigerung von 9 % oder rund Fr. 26’716.– vorgesehen ist. Von einer Kostensteigerung im nun vorgeschlagenen Mass war seitens des Verkehrsverbunds nie die Rede. Getreu den Angaben des Verkehrsverbunds hat der Gemeinderat einen Beitrag von Fr. 270’019 budgetiert. Dieser Betrag ist mit dem Voranschlag genehmigt worden und für den Gemeinderat verbindlich. Die nun erhobenen Zusatzkosten müssten durch Mehrleistungen aufgewogen werden. Zwar gibt es quantitative Mehrleistungen für die Gemeinde Udligenswil, jedoch vorwiegend in den Nebenverkehrszeiten sowie bei der Verbindung nach Küssnacht. Die Qualität der Busverbindung Nr. 73 hat mit der neuen Linienführung spürbar abgenommen. In Richtung D4 ist sogar am Abend ein Kurspaar weggefallen.
Bei der Umsetzung des Konzepts «AggloMobil due» sind die Wünsche und Empfehlungen der Gemeinde Udligenswil übergangen worden. Mit den vielen zusätzlichen Haltestellen hat man auch den Eindruck, dass die frühere Überlandlinie zu einer Stadtverbindung umgestaltet wurde, was weder der Topographie noch den Passagierbedürfnissen angemessen ist. Ausserdem hat sich die Einführung der zugesagten Gelenkbusse bisher auf zwei alte Busse beschränkt. Für den Gemeinderat Udligenswil ist unbestritten, dass für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Dennoch werden die Mehrkosten aufgrund der aktuellen qualitativen Verschlechterungen der Überlandlinie Nr. 73 als nicht gerechtfertigt betrachtet. Der gesetzliche Verteilungsmechanismus würde ein korrektes Verfahren und auch eine rechtzeitige Kommunikation voraussetzen. Unser Bestreben, mit dem Verkehrsverbund eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden, ist mit dem kürzlich zugestellten Kostenbeteiligungsentscheid des Verbundrats erschwert worden. Die laufende Rechtsmittelfrist bringt beide Seiten in einen unnötigen Zeitdruck. Udligenswil möchte nach wie vor eine einvernehmliche Lösung, ist aber auch bereit, mit entschlossenem Vorgehen ein Zeichen zu setzen, dass künftig die Landgemeinden vermehrt auch wieder als Partner und nicht nur als blosse Zahlstellen behandelt werden.
Udligenswil, 14. März 2014
Gemeinderat Udligenswil