Teilrichtpläne Siedlungslenkung 2030

Gemeinderat Udligenswil bedauert

UDLIGENSWIL – Der Verband LuzernPlus hat im Auftrag des Regierungsrates für sämtliche Luzerner Gemeinden sogenannte «Teilrichtpläne Siedlungslenkung» erstellt. Ziel ist es, das Siedlungsgebiet zu begrenzen und innerhalb des Siedlungsgebietes verdichtet zu bauen. Das heisst im Teilrichtplan wird definiert, in welchen Gebieten in den nächsten Jahren (bis 2030) Einzonungen erlaubt und in welchem Ausmass möglich sind.

pd. Der Gemeinderat in Udligenswil kann nachvollziehen, dass künftig verdichtet gebaut werden muss. Er bedauert aber, dass den Gemeinden ein solcher Teilrichtplan mit begrenzt-möglichen Einzonungsflächen vorgelegt wird, ohne dass die Gemeinden darauf selbst gross Einfluss nehmen können. Der Udligenswiler Gemeinderat hat seine Anliegen bereits mehrfach an LuzernPlus mitgeteilt. Ob und in welchem Rahmen diese Anliegen berücksichtigt werden können, ist zurzeit noch unklar. Die Teilrichtpläne wurden bereits einer kantonalen Vorprüfung unterzogen. Die öffentliche Auflage (Mitwirkung) dauerte bis am 12. Februar 2014. Die Stellungnahmen der Gemeinden werden durch LuzernPlus ausgewertet und anschliessend mit den einzelnen Gemeinden besprochen.