Amtliche Mitteilungen Udligenswil

Einführung Tempo 30

Die Einführung der Tempo-30-Zone hat sich in vielen Gemeinden bis heute bewährt. In der letzten Zeit wurde der Gemeinderat Udligenswil vermehrt auf die Verkehrssicherheit und das Bedürfnis zur Reduzierung des Tempos in den Quartieren angesprochen. Dies zeigt, wie wichtig den Einwohnerinnen und Einwohnern die Verkehrssicherheit ist. Tempo 30 ist ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Lebensqualität. Zudem bringt Tempo 30 mehr Ruhe und Sicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Da die Einführung von Tempo 30 in der Gemeinde Udligenswil schon seit Längerem thematisiert wird, hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Einführung von Tempo 30 in den Quartieren befasst. Aufgrund einer Begehung der Quartiere mit einem Mitarbeiter der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Tempobeschränkung nicht auf dem ganzen Gemeindegebiet sinnvoll ist. Bereits heute kann in verschiedenen Quartieren nicht wesentlich schneller als 30 km/h gefahren werden.

Im Kanton Luzern haben schon viele politische Gemeinden eine oder mehrere Tempo-30-Zonen realisiert. Das bestätigt, dass die Tempo-30-Zone keine Besonderheit, sondern ein weit verbreitetes und anerkanntes Mittel zur Erhöhung der Lebensqualität und der Sicherheit in Wohnquartieren darstellt. Der Gemeinderat hat entschieden, in den Quartieren Gfäz, Volloch, Schönaustrasse sowie ab der Dorfstrasse für das ganze Gebiet Haasenberg Tempo 30 einzuführen. Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist an einige Anforderungen gebunden. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird eine gewisse Zeit beanspruchen. Daher geht der Gemeinderat davon aus, dass die Signalisationen und Markierungen erst gegen Ende Jahr vorgenommen werden können. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen der Gemeindeammann Marco Zgraggen gerne zur Verfügung.

Unerwartet hohe Kostenentwicklung des ÖV aufgrund AggloMobil due

Der Verkehrsverbund plant den öffentlichen Verkehr im Kanton Luzern. Mit dem Konzept «AggloMobil due» des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) werden die Vorgaben des Agglomerationsprogramms Luzern umgesetzt, welches leider beim Bund nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Mit dem Konzept «AggloMobil due» soll langfristig die Attraktivität des ÖV-Systems in der Agglomeration Luzern erhöht werden. Heute werden die Gesamtaufwendungen des gesamten Verbundgebietes zu 50% über die Erlöse gedeckt. Die öffentliche Hand finanziert die restliche Hälfte. An den Abgeltungen beteiligen sich die Nachbarkantone mit 33% sowie der Bund mit 20%. Die restlichen 47% werden nach heutigem Finanzierungsmodell je zur Hälfte vom Kanton Luzern und von den Gemeinden getragen. Am Agglomerationsverkehr im engeren Sinne beteiligen sich allerdings weder der Bund (nur Mitfinanzierung des Regionalverkehrs) noch die Nachbarkantone. Die Restkosten des Agglomerationsverkehrs im engeren Sinne werden demnach ausschliesslich vom Kanton Luzern und den Luzerner Gemeinden getragen.

Mit Erstaunen hat die Gemeinde Udligenswil zur Kenntnis genommen, dass für Udligenswil aufgrund des Konzepts «AggloMobil due» eine Kostensteigerung von 9% oder rund Fr. 26‘716.– vorgesehen ist. Von einer Kostensteigerung im nun vorgeschlagenen Mass war seitens des Verkehrsverbunds nie die Rede. Getreu den Angaben des Verkehrsverbunds hat der Gemeinderat einen Beitrag von Fr. 270’019.– budgetiert. Dieser Betrag ist mit dem Voranschlag genehmigt worden und für den Gemeinderat verbindlich. Die nun erhobenen Zusatzkosten müssten durch Mehrleistungen aufgewogen werden. Zwar gibt es quantitative Mehrleistungen für die Gemeinde Udligenswil, jedoch vorwiegend in den Nebenverkehrszeiten sowie bei der Verbindung nach Küssnacht. Die Qualität der Busverbindung Nr. 73 hat mit der neuen Linienführung spürbar abgenommen. In Richtung D4 ist am Abend sogar ein Kurspaar weggefallen.

Bei der Umsetzung des Konzepts «AggloMobil due» sind die Wünsche und Empfehlungen der Gemeinde Udligenswil übergangen worden. Mit den vielen zusätzlichen Haltestellen hat man auch den Eindruck, dass die frühere Überlandlinie zu einer Stadtverbindung umgestaltet wurde, was weder der Topographie noch den Passagierbedürfnissen Rechnung trägt. Ausserdem hat sich die Einführung der zugesagten Gelenkbusse bisher auf zwei alte Busse beschränkt. Für den Gemeinderat Udligenswil ist unbestritten, dass für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Dennoch werden die Mehrkosten aufgrund der aktuellen qualitativen Verschlechterungen der Überlandlinie Nr. 73 als nicht gerechtfertigt betrachtet. Der gesetzliche Verteilungsmechanismus würde ein korrektes Verfahren und auch eine rechtzeitige Kommunikation voraussetzen. Das Bestreben des Gemeinderates war immer, mit dem Verkehrsverbund eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Der Verbundrat hat nun einseitig über die Kostenbeteiligung entschieden, was das Erreichen des Ziels verunmöglicht. Dies ist aus Sicht des Gemeinderates sehr zu bedauern. Weil jedoch der Verteilschlüssel gesetzlich vorgegeben ist und vorliegend nicht dessen Anwendung, sondern vielmehr die Planungsgrundlage fehlerhaft ist, hat sich der Gemeinderat entschieden, auf eine Beschwerde zu verzichten.

Dies ändert nichts an der Feststellung, dass die Gemeinde Udligenswil als blosse Zahlstelle und nicht als Partner behandelt wird. Dass auch unsere Nachbargemeinden mit dem Vorgehen des Verkehrsverbunds nicht einverstanden sind, bestätigt unseren Eindruck. Deshalb hat sich der Gemeinderat entschieden, die überhastete Umsetzung des Konzepts «AggloMobil due», die zum Teil unzweckmässige Linienführung sowie die mangelhafte Kommunikation beim Regierungsrat zu rügen. Eine Kostenbeteiligung ohne ernstzunehmende Mitwirkungsmöglichkeit wird nicht mehr akzeptiert.