Keine weiteren Standorte mehr möglich

pd./ro. Der Gemeinderat hat am 28. Juni 2012 das Reklamekonzept, erarbeitet von Hans-Ulrich Imesch, Institut für ganzheitliche Gestaltung Zürich (IGGZ), erlassen. Die Richtlinie hält fest, dass das bereits dichte Reklamenetz in Root keine weiteren Standorte mehr zulässt. Gleichzeitig wurden Vorschriften zur technischen und gestalterischen Ausführung sowie zur Einordnung der Reklametafeln ins Ortsbild erlassen. Grundsätzlich sind nur Fremdreklamen entlang der Kantonsstrasse K17 zulässig. Es handelt sich dabei um zwölf bereits bestehende Reklamestellen, welche belassen werden können. Einzelne bestehende Plakatstellen sind abzubauen. Das Bauamt wird mit den betroffenen Grundeigentümern und den Plakatgesellschaften direkt in Kontakt treten.

Weiter hält der Gemeinderat in seinem aktuellen Bulletin fest, dass Fremdreklamen einen Ort anonymisieren, da sie selten bis nie in einem direkten Zusammenhang mit dem Dorf stehen sondern vielmehr regionale, nationale oder internationale Reklamen tragen. Der Gemeinderat erachtet die zum Schutz des Ortsbildes zulässige Anzahl Reklamestellen in Root als erreicht. Eine weitere Häufung von Standorten an Hauptverkehrsachsen wie auch eine Ausweitung der Standorte in die Wohngebiete will der Gemeinderat verhindern.