ROOT – Die heute gültige Bau- und Zonenordnung für das Siedlungsgebiet von Root stammt aus dem Jahr 2002. Im Hinblick auf die bald 15-jährige Ortsplanung und den veränderten übergeordneten Gesetzen und Planungen ist eine grundlegende Überarbeitung angezeigt. Als Grundlage dafür wurde ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erstellt. Darin werden die Rahmenbedingungen sowie die räumlichen und thematischen Entwicklungsschwerpunkte definiert.
Die Mitwirkung war bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes ein zentrales Anliegen. Der ganze Prozess wurde von einer 16-köpfigen Kommission begleitet. Zudem fanden während der Vernehmlassungsfrist eine öffentliche Orientierungsversammlung und zwei Sprechstunden statt. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Entwurf des REK, welche zwischen Mitte Januar und anfangs März 2015 stattgefunden hat, sind rund 60 Stellungnahmen von Privatpersonen, juristischen Personen und Organisationen eingegangen. Insgesamt zeigten die vielen positiven Rückmeldungen, dass das REK von den Stellungnehmenden als richtig und wichtig beurteilt wird. Begrüsst werden insbesondere die Überlegungen zur Siedlungserneuerung sowie zur Verdichtung und Umstrukturierung von Arealen. Sämtliche Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat im Mitwirkungsbericht beantwortet und teilweise im REK berücksichtigt. So wird unter anderem das geplante Wachstum von 17% auf 5‘500 Einwohnerinnen und Einwohner beibehalten, jedoch im Zeithorizont 2030/2035 angestrebt. Weiter wird im REK die S-Bahnhaltestelle Root Dorf als langfristige Option aufgenommen. Der Gemeinderat hat das räumliche Entwicklungskonzept per 1. Mai 2015 in Kraft gesetzt. Mit dem nun vorliegenden REK kann im Mai 2015 die zweite Phase der Ortsplanungsrevision, und zwar die Erarbeitung der Planungsinstrumente (Zonenplan und Bau- und Zonenreglement sowie Erschliessungsrichtplan), gestartet werden.
Erlass einer Planungszone
Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des REK wird für die Gebiete Hengstacker und Wiesterrasse (in der Karte zum REK mit den Buchstaben I + J bezeichnet) eine Planungszone erlassen. Diese beiden Gebiete befinden sich in unmittelbarer Nähe einer Hochspannungsleitung und eignen sich somit nur bedingt für die bauliche Entwicklung im Bereich Wohnen. Mit der Planungszone wird sichergestellt, dass bis zur Vorlage der neuen Nutzungsplanung keine den Interessen zuwiderlaufende Bautätigkeit stattfindet. Der Gemeinderat verschafft sich dadurch die notwendige Zeit, sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Auszonung der Grundstücke oder Teilen davon zu prüfen.
Das REK umfasst die folgenden Unterlagen, welche im Internet unter www.gemeinde-root.ch, Rubrik Aktuelles, oder am Schalter der Gemeindekanzlei eingesehen werden können: Räumliches Entwicklungskonzept, Karte zum REK und Mitwirkungsbericht.