Räumung von Grabstätten

Die Grabesruhe dauert bei Erdbestattungen 20 Jahre für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, 10 Jahre für Kinder unter 6 Jahren. Bei Urnenbestattungen beträgt die Grabesruhe 10 Jahre.

Für folgende Gräber sind daher die Grabesruhen abgelaufen:
–  Erdbestattung: Gräber mit Bestattungsjahr 1991
–  Urnenbeisetzung: Urnengräber mit Bestattungsjahr 2001
–  Kindergräber mit Bestattungsjahr 2001

Für Familiengräber gilt die vereinbarte Konzessionsdauer. Diese kann gemäss Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Buchrain verlängert werden.
Die betroffenen Familien- und Reihengräber sind mit einer Hinweistafel markiert. Die Angehörigen der Verstorbenen können die Grabmale und die Pflanzen bis zum 29. Februar 2012 entfernen. Nach diesem Termin verfügt die Friedhofverwaltung über die noch vorhandenen Grabmale, Pflanzen, usw. Die Grabräumung durch die Friedhofverwaltung erfolgt kostenlos.
Für Rückfragen steht die Friedhofverwaltung gerne zur Verfügung, Tel. 041 444 20 20