Prämienverbilligung 2017 – jetzt anmelden!

Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, um die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Stichtag für die Anmeldung 2017 ist der 31. Oktober 2016.

Die steigenden Krankenversicherungsprämien belasten die Haushaltsbudgets immer stärker. Als Ausgleich sieht das Krankenversicherungsgesetz die Prämienverbilligung vor. Anspruch haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Im Jahr 2016 werden rund 172 Millionen Prämienverbilligungen an die Luzerner Bevölkerung ausbezahlt. Dies zeigt auf, wie wichtig die Prämienverbilligung für die Versicherten ist.

Das Anmeldeverfahren ist denkbar einfach. Wenige Angaben genügen, um einen möglichen Anspruch geltend zu machen. Die Ende August 2016 versandten vorgedruckten Anmeldeformulare an bisherige Bezüger müssen bis zum 31. Oktober 2016 direkt der Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung der Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch. Neu besteht die Möglichkeit sich online unter www.ahvluzern.ch anzumelden. Für Fragen zur Prämienverbilligung steht die Hotline-Nummer 041 375 08 88 zur Verfügung.