Bundesgericht stützt den Gestaltungsplan

MEGGEN – Kreuzmatte-Überbauung: Entscheid an das Kantonsgericht zurückgewiesen

Auf der Kreuzmatte in Meggen beabsichtigen die beiden Megger Wohnbaugenossenschaften 26 preisgünstige Wohnungen zu erstellen. Gegen den Gestaltungsplan Kreuzmatte wurde jedoch Beschwerde erhoben.

In der Folge wies das Kantonsgericht alle Punkte mit einer Ausnahme ab. Diese betraf die Ausnutzungsübertragung. Wegen des Kantonsgerichtsurteils hätten die Wohnbaugenossenschaften kleinere oder dann zwei Familienwohnungen weniger realisieren können. Deshalb haben die Genossenschaften Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Mit Entscheid vom 27. Januar 2017 hat das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde gutgeheissen und den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 5. Oktober 2016 aufgehoben. Die Sache wurde zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Dieses hat die Ausnützungsübertragung und die Wahrung des Zonencharakters erneut zu prüfen. Das neue Urteil wird demnächst erwartet, teilen die Megger Gemeindebehörden mit.