Volksrechte stärken

EBIKON – Der Gemeinderat und die Controlling-Kommission in Ebikon sprechen sich aufgrund der Resultate aus der Bevölkerungsbefragung von 2013 für die Stärkung der Kommissionen und gegen die Schaffung eines Einwohnerrates aus. Sie berücksichtigen dabei auch die bereits viermal durchgeführten Volksabstimmungen zum Thema Einwohnerrat, welche allesamt negativ waren.

pd. Der Gemeinderat Ebikon hat bekanntlich im 2014 eine Spezialkommission eingesetzt, um die Teilrevision der aktuell gültigen Gemeindeordnung aus dem Jahr 2007 zu beraten. Die Spezialkommission hat nach intensiven Diskussionen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Vernehmlassung diverse Empfehlungen für Anpassungen abgegeben. Die Gemeindeordnung ist die «Verfassung» der Gemeinde. Darin sind die Aufgaben sowie Kompetenzen vom Gemeinderat und weiteren vom Volk gewählten Gremien festgelegt. Die Diskussionen in der Spezialkommissionen betrafen schwerpunktmässig die folgenden Themen: Stärkung der Volksrechte, Stärkung der Kommissionen, Tätigkeit des Gemeinderates sowie Trennung von politisch-strategischer und operativer Verwaltungsführung. Die Spezialkommission fordert, dass für Gemeindeinitiativen künftig nur noch 300 Unterschriften benötigt werden, statt wie bis anhin 500 Unterschriften. Weiter sollen Petitionen innerhalb von sechs Monaten durch den Gemeinderat beantwortet werden. Mit den beiden Massnahmen will die Spezialkommission die Volksrechte stärken und die politische Partizipation vereinfachen.

Nachdem die Stimmberechtigten im Herbst 2014 die Einführung eines Einwohnerrates klar abgelehnt hatten, befürwortet die Spezialkommission die Stärkung der Kommissionen und insbesondere die Schaffung einer neuen Kommission für Gesellschaftsfragen. Die Gemeinderäte verzichten dabei auf ihren Vorsitz als Präsident und nehmen beratend in den Kommissionen Einsitz. Die Kommissionen ihrerseits sollen künftig stärker über ihre Arbeit berichten, z.B. in Form von publizierten Kurzprotokollen und eigenen Medienmitteilungen. Die Spezialkommission regt an, dass die Amtsdauer auf 12 Jahre beschränkt wird. Sie unterstützt einstimmig den vom Gemeinderat selber vorgeschlagenen Wegfall der Ressortwahlen des Gemeinderates. Es ist vorgesehen, dass einzig der Gemeindepräsident wie bis anhin direkt ins Amt gewählt wird. Die Spezialkommission schlägt weiter vor, dass die Höhe der Pensen des Gemeinderats künftig in der Gemeindeordnung geregelt wird und dass die Gemeinderäte eine Amtszeit von maximal 12 Jahren innehaben. Sie möchte dazu beitragen, dass eine Rotation bei der Amtsführung ermöglicht wird und nach einer gewissen Zeit neue Kräfte ins Amt gewählt werden können. Die Information der Öffentlichkeit war ein intensiv diskutierter Punkt im Rahmen der Kommissionsberatungen. So wünscht die Spezialkommission, dass die Gemeinde künftig eine eigene Publikation produziert, um diverse Themen vertieft darzustellen, z.B. aus dem Bereich Bildung, Politik, Vereinswesen. In dieser Plattform sollen auch die gestärkten Kommissionen vermehrt in Erscheinung treten können.

Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat berät in einem nächsten Schritt die Empfehlungen der Spezialkommission. Er wird die angepasste Gemeindeordnung den Stimmberechtigten am 18. Oktober 2015 im Rahmen einer Urnenabstimmung zur Genehmigung unterbreitet. Danach sollen die Neuerungen auf die neue Legislatur per 1. September 2016 umgesetzt werden.