Verein Naturarena Rotsee: 7.1 Millionen vom Kanton Luzern

Der Verein Naturarena Rotsee erhält für das Projekt Naturarena insgesamt 7.1 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Schutzverordnung zum Rotsee erneuert. 

2013-04-25 13.49.21

pd. Der Regierungsrat des Kantons Luzern spricht dem Verein Naturarena Rotsee 7.1 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zu. Der Verein will mit seinem Projekt unter anderem einen neuen Zielturm und ein neues Ruderzentrum bauen. Damit können auch in Zukunft internationale Ruderwettkämpfe auf dem See stattfinden. Weiter werden die Uferzonen wiederhergestellt und die Plätze und Wege aufgewertet.

Regierungsrat erneuert Schutzverordnung 

Gleichzeitig wurde die Schutzverordnung zum Rotsee vollständig überarbeitet und erneuert. Sie schützt die Landschaft, die Tiere und die Pflanzen im und um den Rotsee. Die alte Schutzverordnung stammt aus dem Jahr 1964. Für die neue Version wurden die verschiedenen Nutzungen auf und am Rotsee überprüft, um die Anliegen aufeinander abzustimmen und Konflikte zu vermeiden.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat die Verordnung  gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden Luzern und Ebikon, der Ruderer- und Naturschutzverbände und dem Quartierverein erarbeitet. Während der öffentlichen Auflage gingen 17 Einsprachen ein, worauf die Verordnung geringfügig geändert wurde. Neun Einsprachen wurden darauf zurückgezogen und sechs konnten teilweise als erledigt erklärt werden. Der Regierungsrat hat zwei Einsprachen abgewiesen.

Interessen berücksichtigt

Die neue Schutzverordnung nimmt auf die verschiedenen Interessen rund um den Rotsee Rücksicht und betrachtet das Gebiet als Lebensraum für  Menschen und Tiere, als Naturschutzgebiet und als Erholungsraum. Das  Gebiet soll weitgehend geschützt und erhalten werden. Eine wichtige Einigung wurde zwischen den Naturschutzorganisationen und den Vertretern des Rudersports erreicht. Im Sommer können die Ruderer den See flexibler nutzen, dafür wird stärker auf die Brut- und  Winterruhezeit der Vögel geachtet.

Die neue Schutzverordnung wird am 10. Mai 2013 in der Gesetzessammlung des Kantons publiziert. Es besteht eine  Beschwerdefrist von 30 Tagen.