EBIKON – Die Gemeinde plant die Tempo-30-Zone in der Rischstrasse. Für die erfolgreiche Umsetzung sind bauliche Massnahmen mit Verengungen notwendig. Diese horizontalen Verengungen sollen den durchschnittlichen Verkehr von 900 Fahrten pro Tag beruhigen und den Lärm für die Anwohner vermindern. Der Strassenumbau soll auf den Schuljahresbeginn 2015 abgeschlossen sein.
Messungen vom September 2012 zeigen, dass die Rischstrasse täglich rund 900 Fahrten aufweist. Dabei fahren 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden mit einer Geschwindigkeit bis 53 Km/h. Einzelne Verkehrsteilnehmer beschleunigten bis 94 Km/h. Da die Rischstrasse von vielen Fussgängern und Radfahrern gequert wird, will die Gemeinde mit den baulichen Massnahmen für die Tempo-30-Zone eine erhebliche Geschwindigkeitsreduktion erreichen: «Die Durchschnittsgeschwindigkeit sollte nach Abschluss der Bauarbeiten ab August 2015 34 Km/h nicht übersteigen», sagt Urs Christen, Leiter Tiefbau Gemeinde Ebikon. «Falls bei Nachkontrollen höhere Geschwindigkeiten gemessen werden, müssen wir weitere Massnahmen vorsehen. Dies schreibt die kantonale Verordnung vor», erklärt Christen weiter.
Gestaltung des Strassenraumes
Bei der Einfahrt von der Buchrainstrasse in die Rischstrasse ist ein Eingangstor mit einem markierten Schachbrett und einer Verengung geplant. Es ist Tempo-30 und auch Parkverbot signalisiert. Auf der Höhe der Rischstrasse 11 und 20 bei der Brücke gibt es auch eine beidseitige Verengung, die gleichzeitig als sicherer Fussgängerübergang dient. Danach folgen noch weitere Verengungen. Verteilt auf der Fahrbahn gibt es als gestalterisches Element grüne Flächen und Tempo-30 Aufschriften. Diese Elemente dienen der Wiedererkennung von Tempo-30-Zonen.
Mit 30 Km/h die Sicherheit erhöhen
Der Anhalteweg, welcher sich aus dem Reaktions- und Bremsweg zusammensetzt, verkürzt sich bei trockener Fahrbahn bei 30 Km/h im Vergleich zu 50 Km/h um fast 20 Meter. Dadurch reduziert sich die Kollisionswahrscheinlichkeit um ein Vielfaches. «Die Tempo-30- Zone erhöht die Sicherheit bedeutend bei der viel gequerten Rischstrasse mit Alterswohnungen, Kindergärten und Schulen in der Nähe», sagt Christen.
Das gilt in Tempo-30-Zonen
Für den Fahrzeugverkehr gilt das Prinzip des Rechtsvortritts, Fussgänger dürfen die Fahrbahn überall queren, der Fahrzeugverkehr hat jedoch Vortritt, es werden keine Fussgängerstreifen angebracht und der Verkehr (Strasse und Trottoir) ist getrennt.