SVP Ebikon präsentiert Massnahmen für das Budget 2021

Am 29. November 2020 hat die Stimmbevölkerung der Gemeinde Ebikon mit über 56% der Stimmen das Budget für das Jahr 2021 an der Urne abgelehnt. Mit diesem Budget einhergehen sollte eine Steuererhöhung um 0.2 Steuereinheiten.

Die Stimmbevölkerung hat sich somit deutlich gegen eine derart überrissene Steuererhöhung ausgesprochen und ist der Argumentation der SVP gefolgt. Die Gemeinde ist nun angehalten, ein neues Budget zu erarbeiten und dieses Budget der Stimmbevölkerung zur erneuten Abstimmung zu unterbreiten. Als Abstimmungstermin wurde der 7. März 2021 festgelegt.

Bereits am Abstimmungssonntag hat die SVP der Gemeinde in Ihrer Medienmitteilung mehrere Vorschläge zukommen lassen, wie aus unserer Sicht die Gemeindefinanzen korrigiert werden müssen! Ohne genauere Prüfung der Vorschläge hat die Finanzvorsteherin im Interview vom 03. Dezember 2020 in der LZ diese Vorschläge als untauglich betitelt und stattdessen der Bevölkerung schmerzhafte Leistungskürzungen in Aussicht gestellt. Die SVP Ebikon geht deshalb davon aus, dass auch im zweiten Budgetvorschlag keine ernsthaften Sparbemühungen an den Tag gelegt werden was wir sehr bedauern würden. Aus diesem Grund hat die SVP dem Gemeinderat sowie der Controlling Kommission in einem fünfseitigen, offenen Brief über zwanzig Massnahmen
unterbreitet. Die geforderten Optimierungsvorschläge werden in drei Kategorien unterteilt.

Kostenstrukturen im Bereich der administrativen Verwaltung

Hier fordert die SVP eine Verschlankung der Verwaltungskosten in unterschiedlichsten Bereichen. Die Gemeindeverwaltung wurde in den vergangenen 10 Jahren um über 800 Stellenprozente ausgebaut und gleichzeitig wurden Unsummen in die Digitalisierung investiert. Dieser ständige IT-Ausbau sollte dazu führen, dass den Verwaltungsangestellten die Arbeit erleichtert wird und das somit für das gleiche Volumen an Arbeit weniger Angestellte benötigt werden. In Ebikon scheint dieser ansonsten überall gültige Effekt offenbar nicht zu greifen!

Bei der Verschlankung der Verwaltungskosten müssen auch bei Kaderpositionen Einschnitte
getätigt werden. Die 2018 eigenmächtig eingeführte Pensenerhöhung der Gemeinderäte kostet jährlich über 80’000 CHF und ist umgehend wieder rückgängig zu machen! Als Gemeinderat hat man – bedingt durch das Amt – Einsitz in verschiedene Verwaltungsräte. Die Entschädigungen dieser Tätigkeiten sind in Vergangenheit jeweils in die Taschen des jeweiligen Gemeinderates geflossen. In anderen Kommunen wie beispielsweise Kriens müssen solche Entschädigungen in die Stadtkasse fliessen, da diese Verwaltungsratsmandate mit dem Amt des Stadtrates verknüpft sind, und somit die Sitzungsteilnahme bereits in der Entlöhung des Stadtrates abgegolten wurde. Wir sind der Meinung, dass diese Praxis auch in Ebikon Einzug halten muss!

Weiteres Optimierungspotential sehen wir bei den 89 Verbandsmitgliedschaften, bei den Kosten der Spitex, bei den Beiträgen für die KESB sowie in einer restriktiven Umsetzung der SKOS Sozialhilferichtlinien.

Sistierung von nicht zwingend notwendigen Bauprojekten

Ein zweites Themengebiet der Massnahmen umfasst die geplanten Bauprojekte. Oftmals werden solche Projekte über die Investitionsrechnung finanziert. Im Gegensatz zur Erfolgsrechnung hat die Investitionsrechnung nur einen indirekten Einfluss auf den Steuerfuss in Ebikon. Diese Projekte führen jedoch zu Folgekosten in den Bereich Verwaltung und Unterhalt. Dabei handelt es sich um Aufwände, welche wiederum über die Erfolgsrechnung abgegolten werden. Ausserdem müssen für solche Projekte in den Folgejahren Abschreibungen mit kalkuliert werden. Aus diesem Grund fordert die SVP Ebikon, dass in finanziell schwierigen Zeiten solche Investitionen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden müssen. So fordert die SVP beispielsweise, dass die Neugestaltung des Eingangsbereiches im Gemeindehaus sistiert werden muss (200’000 CHF). Auch die Umgestaltung des Areals Rütihof muss auf bessere Tage verschoben werden (550’000 CHF). Ebenso fordern wir, dass die geplante Konzeptentwicklung für den Werkhof (500’000 CHF) vertagt werden muss, um hier nur die wichtigsten Positionen zu nennen.

Optimierung auf der Ertragsseite

Unter der dritten Kategorie werden Massnahmen zusammengefasst, welche eine Optimierung auf der Einnahmeseite zur Folge haben. Hier fordert die SVP den Ausbau der Wirtschaftsförderung, um die leerstehenden Gewerbeflächen entlang der Hauptstrasse und in der Mall wieder beleben zu können, und so den Zuzug von gewerblichen Steuerzahlern zu forcieren. Auch der Zuzug von privaten, zahlungskräftigen Steuerzahlern muss durch geeignete Massnahmen wieder vermehrt angestrebt werden. Zuletzt fordert die SVP die Gemeinde auf, dass Sie bei sämtlichen gemeindeeigenen Immobilien prüfen muss, ob diese allenfalls zusätzlich gewinnbringend genutzt werden können.

Fazit

Die SVP ist überzeugt, dass unter Berücksichtigungen dieser Massnahmen ein ausgewogenes und mehrheitsfähiges Budget mit einem Steuersatz von 1.9 Steuereinheiten möglich ist. Wir freuen uns auf eine entsprechende Berücksichtigung bei der Planung des neuen Budgetvorschlages. Es erscheint uns wichtig anzumerken, dass die durch uns vorgebrachten Vorschläge keinesfalls eine abschliessende Liste von Massnahmen darstellt. Viele der Positionen im Budget sind sehr generell formuliert, so dass es sich als wahre Herausforderung darstellt, beim vorliegenden Detaillierungsgrad tiefer greifende Massnahmen und Empfehlungen abzuleiten. Die SVP Ebikon ist überzeugt, dass der Gemeinderat bei einer genauen und kritischen Prüfung des Budgets weitere Positionen finden wird, die ihren Beitrag dazu leisten können, um ein Budget im Sinne des Steuerzahlers zu erarbeiten.

SVP Ebikon