Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Zwei Privatpersonen reichten nach dem knappen Abstimmungsergebnis zur Sagenmatt-Überbauung in Ebikon eine Stimmrechtsbeschwerde beim Luzerner Regierungsrat ein. Sie
beantragten eine Nachprüfung zur Verifizierung des Abstimmungsergebnisses.

Nach Prüfung der Beschwerde kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass sowohl bei der
Auszählung des Abstimmungsresultats durch das Urnenbüro wie auch aus den von den
Beschwerdeführern eingereichten Unterlagen keine Unregelmässigkeiten festzustellen sind.

Es bestehe demnach kein Anlass zur Nachzählung und die Beschwerde sei deshalb abzuweisen. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde
eingereicht werden.