Ortsplanungsrevision nachgebessert

EBIKON – Gemeinderat stellt angepasste
Ortsplanung vor 

Der Gemeinderat stellte die Revision der Ortsplanung 2015 öffentlich vor. Aufgrund der kantonalen Vorprüfung musste die Gemeinde noch Anpassungen vornehmen. Die aktuelle Revision der Ortsplanung stellt der Gemeinderat am Dienstag, 14. November, 19 Uhr, in der Aula Wydenhof öffentlich vor.

Der Gemeinderat informierte die Bevölkerung im September 2015 umfassend über die Revision der Ortsplanung. Die Unterlagen wurden beim Kanton im selben Jahr zur Vorprüfung eingereicht. Mit dem Zwischenbericht vom Juni 2016 hat der Kanton Luzern Stellung bezogen und Anpassungen verlangt. Die Anpassungen hat die Gemeinde Ebikon zwischenzeitlich vorgenommen und stellt diese am 14. November nun öffentlich vor.

Auszug Anpassungen im Überblick

Folgende Anpassungen haben sich in der revidierten Ortsplanung gegenüber 2015 verändert:

  • Entlang der Kantonsstrasse sind einige Gebiete neu der Zentrumszone C zugeordnet. Bei einigen Gebieten wurden kleinere Anpassungen der Zonen und der Zonenbestimmungen vorgenommen.
  • Von den 16 bestehenden Bebauungsplänen werden 12 Bebauungspläne aufgehoben. Sie stammen zum Teil aus dem Jahre 1959 und sind nicht mehr zeitgemäss.
  • Auch die Gestaltungspläne wurden nochmals genau geprüft. Sie sind seit 1959 quartier- und projektbezogen entstanden. Von den 75 gültigen Gestaltungsplänen werden 72 Gestaltungspläne aufgehoben. Zum Teil sind damit auch Zonenänderungen verbunden.
  • Im Bau- und Zonenreglement wird das qualifizierte Verfahren für Bebauungspläne und Gestaltungspläne verankert. Die Berechnungsart der Überbauungsziffer wird neu festgelegt und vereinfacht. Zu einigen neuen Zonen sind die Ausführungsbestimmungen definiert.
  • Das Gebiet Feldmatt ist neu eine Zentrumszone F mit Bebauungsplanpflicht. Damit ist eine Mischnutzung (Wohnen und Arbeiten) möglich. Die Bestimmungen sind im Bau- und Zonenreglement enthalten.
  • Es werden im Rahmen der vorliegenden Nutzungsplanung keine Fusswege öffentlich erklärt. Erst wenn der Fusswegrichtplan vorliegt, werden die einzelnen Fusswege überprüft.
  • Das Reglement und die Verordnung über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund werden in einem separaten Verfahren weiter bearbeitet.
  • Die in der kantonalen Schutzverordnung Rotsee enthaltenen Zonen werden im Zonenplan mit präzisen Abgrenzungen aufgezeigt.
  • Für das Gebiet Hünenberg wurde eine neue Planung vorgenommen. Einem Teil des Grundstückes werden spezielle Zonenvorschriften einer Wohnzone zugeordnet. Der restliche Teil ist der Grünzone zugeteilt. Um das Schlössli und das Boskett wird eine Schutzzone mit Kulturdenkmälern gelegt.