Offen kommunizieren heisst Vertrauen schaffen

Kommentar

Zu erkennen, dass man auf die Dauer miteinander nicht kann, ist bei Anstellungsverhältnissen in der Privatwirtschaft nichts Aussergewöhnliches. Besser, man merkt es früh und handelt rechtzeitig, bevor Grabenkämpfe über Wochen und Monate Energie kosten, für Unsicherheit sorgen und sich negativ auf das Betriebsklima auswirken.

Wenn es aber, wie jetzt in Ebikon, zu einer kurzfristigen Trennung zwischen der vor kurzem neu eingesetzten Geschäftsführerin und dem Gemeinderat kommt, stellen sich Fragen. Immerhin ist diese Trennung als fristlose Kündigung zu verstehen – ob von der Geschäftsführerin oder vom Gemeinderat ausgesprochen bleibe dahingestellt. Und ist als solche bestimmt keine Bagatelle. Zudem war Pia Maria Brugger-Kalfidis keine Neubesetzung, sondern als bisherige Gemeindeschreiberin mit fünfeinhalb Jahren einschlägiger Erfahrung in der Ebikoner Verwaltung ausgestattet mit den Internas vertraut. Man kannte sich in den entsprechenden Gremien und wusste gegenseitig, auf wen und worauf man sich einliess. Dies erklärt auch die praktisch identische Reaktion quer durch die Ebikoner Parteienlandschaft auf die am vergangenen Freitag erfolgte Mitteilung des Gemeinderats: Man zeigt sich erstaunt und kann sich keinen Reim darauf machen.

Vielleicht ist dies etwas gar blauäugig und man hätte beim genaueren Hinschauen auch Anzeichen erkennen können. «Bei einzelnen Personen im Gemeinderat habe ich Angst gespürt, vom Prozess überrollt zu werden», äussert sich Pia Maria Brugger in einem Interview mit der Zeitschrift «Persönlich», dem Schweizer Wirtschaftsmagazin für Kommunikation, im April dieses Jahres – also praktisch gleichzeitig zu ihrer Amtseinsetzung. Brugger spricht auch von Ängsten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich fragen, ob sie der neuen Rolle gerecht werden können. Oder an anderer Stelle im gleichen Interview: «Die Gemeinderäte werden sicher auch in Zukunft von den Stimmbürgern angesprochen. Da kann es schon passieren, dass man schnelle Abhilfe verspricht und sich in operative Fragen einmischt, was ja nach der reinen Lehre eigentlich nicht mehr geht.» Oder ganz zum Schluss des Interviews: «Man braucht Mut, Nein zu sagen und auf dem gewählten Vorgehen zu bestehen.»

Selbstverständlich sind die Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen auch im vorliegenden Fall zu wahren. Dennoch hat die Öffentlichkeit, haben vor allem die politischen Parteien ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Gründe zum Zerwürfnis geführt haben. Wenn die Linken in Ebikon monieren, es handle sich hierbei um Personalrecht und gehöre demzufolge weder in der Presse, noch in der Öffentlichkeit diskutiert, zeugt dies nicht gerade von ausgeprägtem Demokratieverständnis. Nicht von ungefähr funktioniert unser System der direkten Demokratie auf Gemeindeebene so, dass in aller Regel der Gemeindepräsident direkt und auch die weiteren Mitglieder des Gemeinderats vom Volk gewählt werden. Mit der Einführung des Geschäftsführungsmodells werden wesentliche Teile der bisherigen Aufgaben, Pflichten und Rechte der Gemeinderäte an die Geschäftsleitung übertragen und damit dem Volksentscheid entzogen. Es ist eine Tatsache, dass auf Bundesebene wichtige Entscheide heute häufiger als früher in der Verwaltung gefällt werden und nicht mehr von Parlament und Bundesrat. Einer solchen Entwicklung gilt es auf Gemeindeebene entschieden entgegenzutreten, will man langfristig die demokratischen Grundrechte nicht durch die Hintertüre aushebeln. Ergeben sich Probleme, wie jetzt in Ebikon der Fall, hat der Souverän ein Recht darauf, wenigstens in Grundzügen zu erfahren, was schief gelaufen ist. Nur so können die Lehren daraus gezogen, Fehler korrigiert und das System für die Zukunft optimiert und weiterentwickelt werden.

Guido Gallati, Chefredaktor