Fragwürdige Strassensituation vor dem MParc

EBIKON – Seit es nur noch einen Linksabbiegestreifen gibt, blockieren Fahrzeuge an der Ampel von der Oberdierikonerstrasse in die Kantonsstrasse die Quartierzufahrten. Das Gesuch der Anwohner, die Linksabbiegespur wieder auf zwei auszweiten, wurde von der kantonalen Verkehrsdienststelle abgelehnt.

Als Massnahme des Rontalzubringers wurde vor zwei Jahren eine von zwei Linksabbiegespuren der Oberdierikonerstrasse aufgehoben. Das beschloss die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif). Seither kommt es vor den Quartieren wiederholt zu Rückstaus, da durch die kurze Grünphase jeweils nur eine kleine Gruppe von Fahrzeugen in die Kantonsstrasse einbiegen kann. Die Einmündungen in die Quartierstrassen werden teilweise komplett blockiert. Besonders während den Stosszeiten müssen die Anwohner lange warten, bis sie in ihr Quartier einbiegen können.

Zweiter Linksabbiegestreifen rechtlich verboten

Als zuständiger Interessenvertreter hat der Quartierverein Höfli bei der Gemeinde Ebikon vor einigen Monaten einen Antrag eingereicht. Man forderte die Wiederherstellung der zweiten Linksabbiegespur. Das Gesuch wurde von der Gemeinde an die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur weitergereicht, von dieser Ende Juni aber abgelehnt, mit der Begründung: «Fahrzeuge können im schlechtesten Fall erst bei der zweiten Grünphase einmünden, was im Rahmen des Vertretbaren ist. Ein zweiter Linksabbiegestreifen an diesem Ort wäre rechtlich verboten.» Der Stau würde durch eine zweite Linksabbiegespur nicht verschwinden, sondern auf die Kantonsstrasse ausgelagert werden. Dies würde die Situation für den regulären Verkehr auf der Hauptstrasse verschlimmern und das Problem vergrössern. Anwohner des Quartiers ärgern sich über die ablehnenden Argumente der vif, so auch Gerhard F. (Name geändert): «Warum hat das vif die Situation zweimal geprüft, wenn an diesem Ort ein zweiter Linksabbiegestreifen sowieso verboten ist? Waren die zuvor jahrelang bestehenden zwei Linksabbiegestreifen an diesem Ort demzufolge auch illegal?»

Anpassungen bei der VBL

Auf Anfrage des «rontalers» bestätigte die vif, die Situation vor Ort zweimal geprüft zu haben: «Wir erhielten von der Gemeinde Ebikon zwei Schreiben. Das erste vor der Eröffnung des Rontalzubringers, das zweite vor einigen Monaten.» Die Situation habe sich durch die Eröffnung des Rontalzubringers verändert, weshalb ein zweiter Linksabbiegestreifen nun illegal sei: «Wir haben aber einige Anpassungen bei der VBL-Linie vorgenommen, damit die Busse beim Einspuren weniger Probleme haben und sich die Verkehrslage damit beruhigen kann. Seither haben uns die VBL keine Probleme mehr gemeldet.» Die betroffenen Anwohner sind weiterhin mit der Situation unzufrieden und hoffen darauf, dass sich der Quarterverein mit einem weiteren Vorstoss für eine erneute Überprüfung stark macht.

Sandro Bucher

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