Ebikon will Parkplätze gezielt bewirtschaften

Auf dem Areal Risch kann generell während drei Stunden gebührenfrei parkiert werden. Auch am Wochenende ist das Parkieren von Freitag 16 Uhr bis Montagmorgen um 5 Uhr Uhr kostenlos.

EBIKON – Die öffentlichen Parkplätze in Ebikon stehen dem gewünschten Nutzerkreis oft nicht zur Verfügung. Mit dem Parkplatzreglement erhält die Gemeinde die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung. Am 30. November befinden die Stimmberechtigten über das Reglement.

Die zentrale Lage der Gemeinde Ebikon führt dazu, dass öffentliche Parkplätze von auswärtigen Pendlern zeitweise über längere Zeit als Gratisabstellplätze belegt werden. Auch Einwohner nutzen zu Hause die öffentlichen Gratisparkplätze ganzjährig, obwohl private Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Folge ist, dass die öffentlichen Parkplätze nicht für die Interessen der Anwohner, beispielsweise für Besuche, sowie für lokale Verkaufsgeschäfte und Gewerbetreibende bereit stehen.

Parkplätze zweckmässig nutzen

Die Ziele des neuen Reglements sind die zweckmässige Nutzung der vorhandenen Parkplätze und die Freihaltung derselben für den erwünschten Nutzerkreis. «Damit die Parkplätze für die gewünschten Nutzerkreise zugänglich sind, braucht es eine Bewirtschaftung», sagt Gemeinderat Peter Schärli. Mit dem Parkplatzreglement erhält die Gemeinde Ebikon die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung. «Bewirtschaftung heisst nicht automatisch, dass die Parkplätze kostenpflichtig sind. Bewirtschaftung bedeutet, dass Regeln für die Nutzung definiert werden. So können beispielsweise gewisse Parkplätze während definierten Zeiten weiterhin gratis genutzt werden», ergänzt Schärli.

Bedürfnis der Bevölkerung

Bei der Bevölkerungsbefragung 2013 wurde das Parkieren auf öffentlichem Grund als ein Problemfeld genannt. Deshalb hat der Gemeinderat gemeinsam mit der Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) beschlossen, ein Reglement zu erarbeiten. Der Gemeinderat hat das von der PUEK erarbeitete Reglement und die dazugehörige Verordnung bei den Ortsparteien, den Quartiervereinen, unterschiedlichen Organisationen, Interessevertretungen sowie bei Privaten in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der Vernehmlassungsresultate haben der Gemeinderat und die PUEK das Reglement im Sommer 2014 nochmals überarbeitet, bevor die Stimmberechtigten am 30. November darüber abstimmen. Die Vernehmlassung hat zu folgenden Anpassungen in der vorgesehenen Verordnung geführt:

  • Das Areal Risch befindet sich in der weissen Zone mit Geltungsdauer von Montag bis Freitag. Somit kann generell während drei Stunden gebührenfrei parkiert werden. Von Freitag 16 Uhr bis Montagmorgen um 5 Uhr kann zusätzlich frei parkiert werden.
  • Die Geltungsdauer ist neu von 5 bis 19 Uhr, statt von 5 bis 22 Uhr festgesetzt.
  • Die Gebührentarife sollen aufgrund der kürzeren Geltungsdauer am Abend angepasst werden: 1. und 2. Stunde Fr. 0.50 pro Stunde und ab der 3. bis 6. Stunde Fr. 2.– pro Stunde.
  • Reduktion der Dauerparkgebühr (Jahreskarte) von Fr. 600.– auf neu Fr. 500.–.

Gemeinderat erlässt Verordnung

Der Gemeinderat Ebikon erlässt gestützt auf das Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund die entsprechende Parkplatzverordnung. «Der Gemeinderat will mit Regeln die zweckmässige Nutzung der vorhandenen Parkplätze erreichen. Es geht dabei nicht um die Generierung von Einnahmen für die Gemeinde. Deshalb sieht der Gemeinderat in der Parkplatzverordnung einen hohen Anteil an Gratisnutzung mit beschränkten Zeiten sowie moderate Preise vor», sagt Gemeinderat Peter Schärli weiter.

Volk stimmt ab

Am 30. November befinden die Stimmberechtigten über das Parkplatzreglement. Neben diesem Parkplatzreglement stimmen die Ebikonerinnen und Ebikoner über die Initiative zur Einführung eines Einwohnerrates sowie über den Voranschlag 2015 ab. Die öffentliche Orientierungsversammlung zur Urnenabstimmung findet am 11. November  um 19.30 Uhr in der Aula Wydenhof an der Schulhausstrasse 22 in Ebikon statt.