Einsprache gegen Bushub-Provisorium abgewiesen

Planung & Bau

Das Kantonsgericht weist die Beschwerde gegen die Projektbewilligung zur Erstellung des Bushub-Provisoriums mit Urteil vom 9. Januar 2020 ab. Es erachtet das Provisorium aufgrund der erfolgten Abklärungen und des vorgesehenen Monitorings als rechtmässig. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innert 30 Tagen kann dieses angefochten werden. Sofern das Urteil nicht weitergezogen wird, kann die Gemeinde Ebikon die nächsten Schritte zur Realisierung des Bushub-Provisoriums ausarbeiten.