Das sagen die Gegner und die Befürworter

Am kommenden Sonntag wird in Ebikon über die Deponie Stuben abgestimmt. Die Argumente der Befürworter und Gegner in der Gegenüberstellung.

Die Diskussionen zur geplanten Deponie im Gebiet Stuben laufen seit Wochen auf Hochtouren. Wir haben die Gegner und Befürwortern gebeten, sich zu fünf Stichworten zu äussern. Beide Seiten führen plausible Argumente dafür und dagegen an. Das letzte Wort zur geplanten Deponie hat am 15. Mai aber das Ebikoner-Stimmvolk.

Texte: Marjana Ensmenger


Argumente Befürworter:

Deponievolumen bzw. Deponiebedarf

Das Ablagerungsvolumen beträgt 380000 m 3 . Zahlen mit denen die Gegner-IG argumentieren, sind erwiesenermassen falsch. Gemäss der kantonalen Abfall-Planung ist der Bedarf bis mindestens im Jahr 2030 dann ausreichend, wenn geplante Projekte wie u. a. die Deponie Stuben realisiert werden. Heute wird das Aushubmaterial, das im Raum Luzern-Ost anfällt, in die Deponien Littau, Emmen oder Eschenbach gefahren.
 
Deponiematerial und Altlasten der früheren Deponie

«Unverschmutztes Aushubmaterial Typ A» ist ein Fachbegriff, der schweizweit gilt. Die Betreiber der Stuben halten sich an die entsprechenden Vorgaben. Alle notwendigen Untersuchsuchungen bezüglich der Altlasten der ehemaligen Deponie wurden durch Fachexperten vor Ort durchgeführt. Der Kanton sagt dazu: «Gemäss den Berichtergebnissen führen die belasteten Materialien zu keinem Sanierungs- oder Überwachungsbedarf nach Altlastenrecht.»
 
Lastwagenfahrten / Lärmvolumen

Die Bautätigkeit wird mit oder ohne «Stuben» gleich sein. Damit bleibt auch die Zahl der
Lastwagenfahrten insgesamt ungefähr gleich. Der Vorteil der Stuben besteht darin, dass ein Teil dieser Lastwagenfahrten kürzer sein wird. Das ist umwelt- und klimafreundlicher. Das Gleiche gilt auch für die Lärmbelastung. Alle gesetzlichen Grenzwerte sind eingehalten.  
Rodungen bzw. Naturschutzgebiet

Entgegen der Behauptung der Gegner werden die angrenzenden Wälder nicht angetastet. Die Hecke, die entfernt werden muss, wird nach Fertigstellung der «Stuben» wieder gepflanzt. Das Naturschutzgebiet im Gewerbegebiet bleibt bestehen. Mit dem Projekt wird ein neues Biotop realisiert. Das bestehende wird nicht beseitigt, kann aber durch das neu erstellte ergänzt oder später ersetzt werden.
 
Richtplankonformität

Der Kanton hat diese Frage im Vorprüfungsbericht, der vom Regierungsrat unterschrieben ist, zu Handen des Gemeinderates erörtert und festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Deponiezone Stuben erfüllt sind.

René Friedrich, Präsident FDP.Die Liberalen Ebikon


Argumente Gegner:

Deponievolumen bzw. Deponiebedarf

In der Botschaft des Gemeinderates steht, dass die Fläche 7.4 ha beträgt (S. 8). Die Zahl 5.6 ha, welche die Firma Gloggner einbringt, steht nicht in der Botschaft. Wir stimmen über die Zonenänderung ab, nicht über das Bauprojekt. Die durchschnittliche Höhe soll 7 Meter betragen (S. 9). Nachrechnen kann jeder selber. Gemäss Bericht Abfallplanung 2021 des Kantons nimmt der Deponiebedarf ab (S. 58).

Deponiematerial und Altlasten der früheren Deponie

Auch «unverschmutztes» Aushubmaterial darf gemäss Gesetzgebung Rückstände von Cadmium, Quecksilber, Blei, Naphthalin etc. enthalten. Wir meinen, dass nicht sorgfältig geprüft worden ist, welche Altlasten die frühere Deponie enthält. Der Plan der Sondierungen zeigt, dass im Zentrum der früheren Deponie keine Proben entnommen worden sind. Die Voraussetzung für eine Zuschüttung sind nicht erfüllt.

Lastwagenfahrten / Lärmvolumen

10500 Lastwagenfahrten pro Jahr sind kein Pappenstiel. Die Befürworter versuchen diese Zahl mit bizarren Rechnungsmethoden herunterzuspielen, so dass am Schluss nichts mehr übrigzubleiben scheint. Aber es bleiben 10500 Lastwagen. Massgebend ist nicht der Durchschnittslärm, sondern die Spitzenbelastung. Lärm macht krank.

Rodungen bzw. Naturschutzgebiet

Richtig ist, dass die aktuelle Naturschutzzone beibehalten wird. Die Deponie führt aber nicht automatisch zur Erstellung einer neuen, besseren Naturschutzzone. Denn dafür braucht es nach Fertigstellung der Deponie eine zweite Volksabstimmung (Botschaft, S. 22). Geschützte Hecken werden gerodet. Eine Rodungsbewilligung liegt nicht vor.

Richtplankonformität

Aus dem Titelblatt der Botschaft und S. 8 und S. 13 geht klar hervor, dass die Deponiezone bis an die Siedlungsgrenze reicht. Gemäss Richtplan müssen Deponiezonen einen Abstand von 100 Meter zum Siedlungsgebiet einhalten. Der Kanton hat erst die Planauflage bewilligt. Der Regierungsrat hat der Zonenplanänderung aber noch nicht zugestimmt. Die Ausführungen auf S. 3 der Botschaft sind unzutreffend.

Marcel Krug, Mitglied IG «Nein zur Deponie Ebikon»-Komitee