Bekanntmachung der Gemeinde Ebikon

Bekanntmachung über die Urnenwahl vom 12. Februar 2017 für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2016-2020

Der Gemeinderat Ebikon, unter Hinweis auf die Anordnung der Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission vom 4. November 2016 sowie gestützt auf die §§ 31, 88, 160 und 163 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988, stellt fest:

  1. Am Freitag, 23. Dezember 2016, 12 Uhr, ist die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsdauer 2016 bis 2020 abgelaufen. Bei der Gemeindekanzlei sind innert dieser Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:Grünliberale Partei (GLP) Ebikon:
    Steiner Janik, 1996, Volkswirtschaft-Student/Projektmitarbeiter Dachverband Schweizer Jugendparlamente, Aeschenthürlistrasse 59, 6030 EbikonSchweizerische Volkspartei (SVP) Ebikon:
    Hermetschweiler Ivo, 1975, Wirtschaftsinformatiker, Hartenfelsstrasse 55B, 6030 Ebikon
  2. Die Prüfung ergab, dass alle Wahlvorschläge gültig sind. Da mehr als ein Kandidat zur Wahl vorgeschlagen wird, ist keine stille Wahl zustande gekommen. Somit findet die Ersatzwahl an der Urne statt. Die Urnenwahl ist vom Gemeinderat auf Sonntag, 12. Februar 2017, angeordnet worden.
  3. Es wird auf die Anordnung des Gemeinderates vom 4. November 2016 für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controlling-Kommission für den Rest der Amtsperiode 2016 – 2020 verwiesen.

Allfällige Stimmrechtsbeschwerden gegen diesen Beschluss über die Urnenwahl sind gestützt auf die §§ 160 Abs. 2 und 163 Abs. lb des Stimmrechtsgesetzes innert 3 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung (Aushang im Anschlagkasten) beim Regierungsrat des Kantons Luzern schriftlich einzureichen. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat Ebikon
Ebikon, 23. Dezember 2016