Auf die SVP- Stimmrechtsbeschwerde wird nicht eingetreten

Die Vorwürfe der SVP Ebikon waren happig: In Form einer
Stimmrechtsbeschwerde monierte die Partei, die Gemeinde Ebikon hätte die Anordnung zur Budget-Abstimmung zu spät publiziert und zudem widerrechtlich Dokumente zurückdatiert.

Die SVP Ebikon machte in ihrer Stimmrechtsbeschwerde geltend, die Abstimmungsanordnung für die Abstimmungen vom 17. November 2019 sei verspätet auf
der Website der Gemeinde Ebikon publiziert worden. Von der Abstimmung zum Budget
2020 hätte die Partei erstmals am 21. Oktober Kenntnis erlangt. Wie der Regierungsrat in
seinem Beschluss festhält, haben zwei Vertreter der Parteispitze der SVP Ebikon Einsitz in
der Controlling-Kommission, welche den Budgetentwurf der Gemeinde (welcher das
Abstimmungsdatum enthielt) bereits im September 2019 beraten und darüber zuhanden
der Stimmberechtigten eine Abstimmungsempfehlung formuliert hat. Die SVP Ebikon muss
sich diese Kenntnis ihrer Vertreter in der Controlling-Kommission anrechnen lassen und
hatte somit bereits im September Kenntnis über den Abstimmungstermin.

Anordnung erfolgte korrekt und fristgerecht

Die Gemeinde Ebikon publizierte die Abstimmungsanordnung fristgerecht am 7. Oktober
2019 im Anschlagkasten. Die Veröffentlichung der Anordnung unter ebikon.ch wurde erst
nach dem 7. Oktober 2019 auf Anregung der SVP Ebikon vorgenommen. Der Regierungsrat
hält fest, dass für eine ordnungsgemässe Anordnung die Publikation in einem der drei in
der Gemeindeordnung vorgesehenen Publikationsorgane genügt. Dass die Publikation auf
der Website ausnahmsweise vergessen ging, ist daher aufgrund dessen, dass die
Publikation im Anschlagkasten vorgenommen wurde, irrelevant. Zudem hätte die SVP
Ebikon die vermeintlich verspätete Publikation im Anschlagkasten innerhalb der
gesetzlichen Frist von drei Tagen ab der ersten geltend gemachten Kenntnisnahme mittels
Beschwerde rügen müssen. Diese Frist wurde nicht eingehalten. Die Ersatzwahl für die
Controlling-Kommission sowie die beiden Abstimmungen über das Budget 2020 sowie über
das Reglement zum Informations- und Datenschutz der Gemeinde Ebikon findet deshalb
wie angeordnet am 17. November 2019 statt.

Transparente Kommunikation und Information

Aufgrund der verspäteten Rüge wird auf die Beschwerde der SVP Ebikon nicht
eingegangen. Zudem hält der Regierungsrat in seinem Entscheid fest, dass im
Zusammenhang mit der Urnenwahl- und –abstimmung vom 17. November 2019 keine
Verfahrensfehler vorliegen. Die Abstimmungen wurden rechtzeitig im Sinne des
Stimmrechtsgesetzes und mindestens in einer der gesetzlich vorgesehenen
Publikationsform der Gemeinde angeordnet. Die Gemeinde Ebikon will bei zukünftigen
Abstimmungen und Wahlen dennoch sicherstellen, dass die Anordnungen – im Sinne einer
Dienstleistung für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie im Sinne der transparenten Kommunikation – wieder zeitgleich sowohl im Anschlagkasten wie auch auf
der Website veröffentlicht werden.