Ortsplanrevision legt Grundstein für nachhaltige Entwicklung Ebikons

EBIKON – Am 20. November 2015 endete das Mitwirkungsverfahren zur Revision der Ebikoner Nutzungsplanung. Die Ebikoner Grünliberalen begrüssen die neue Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Ebikon. Sie ermöglicht eine massvolle Bebauung in den Hanglagen und eine verdichtete Bauweise im Bereich der Verkehrsachsen. Der Verzicht auf eine Überbauungsziffer zu Gunsten eines Qualitätsmanagements in den dichteren Bauzonen stellt eine liberale Lösung dar, die eine optimale städtebauliche Entwicklung verspricht.

Verdichtung vor Einzonung

Die neue Bau- und Zonenordnung (BZR) orientiert sich am neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (PBG) und an der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Sie ist innovativ und auf dem neusten Stand. Die bisherige Ausnützungsziffer soll durch eine Überbauungsziffer ersetzt werden. Ausserdem sind für Einliegerwohnungen Zuschläge möglich. Das ermöglicht eine massvolle Verdichtung und das Wohnen von mehreren Generationen unter einem Dach. Dadurch können der immer knapper werdende Boden haushälterisch genutzt werden und Einzonungen aufgeschoben werden.

Qualitätsvolles Bauen durch Wettbewerb

Die neue BZR basiert auf der Strategie der räumlichen Entwicklung Q+ und dem Masterplan der Gemeinde Ebikon. Dieser bezweckt eine Aufwertung der Lebensqualität im Verkehrs- und lärmgeplagten Zentrum. Gute gestaltete Bau- und Besiedlungsprojekte, welche in Architekturwettbewerben entstanden sind, sollen mit Überbauungszuschlägen belohnt werden. In der Zentrumszone sollen grössere Bauprojekte vom Gemeinderat eng begleitet werden. Damit fördert der Gemeinderat qualitätsvolles Bauen und eine nachhaltige, zusammenhängende Entwicklung der Gemeinde.

Hohe Ansprüche an den Gemeinderat

Mit den geringen Vorgaben bezüglich Gestaltung und Ausnützung in der Zentrumszone übernimmt der Gemeinderat in Bezug auf die qualitative Begleitung von Projekten eine hohe Verantwortung. Die Grünliberalen wollen dieser innovativen Regelung eine Chance geben. Die Grünliberalen werden aber die kommenden Projekte beobachten und gegebenenfalls Anpassungen fordern.

Verkehr und erschliessungsabhängige Bedarfsberechnung von Parkplätzen

Die neue BZR sieht unter anderem eine Abstimmung von Nutzung und Verkehr vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Neuansiedlungen nicht zu einer übermässigen Verkehrsbelastung führen. Die Grünliberalen begrüssen dies. Zusammen mit der neuen BZR soll auch ein Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund erlassen werden. Dieses Reglement sieht unter anderem Mobilitätskonzepte und Fahrtenmodelle vor. An Lagen, welche gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen sind, kann die Zahl der Pflichtparkplätze redu-
ziert werden. Das neue Reglement ermöglicht in diesen Lagen auch autoarmes Wohnen, was von den Grünliberalen der Gemeinde Ebikon begrüsst wird. Denn autoarmes Wohnen ist eine Massnahme, um die Verkehrszunahme zu bremsen.

Das neue BZR ermöglicht ferner den sozialen Wohnungsbau und enthält zahlreiche weitere Bestimmungen, welche eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde ermöglichen und die Umwelt schonen sollen. Mit der neuen BZR und den damit zusammenhängenden Regimenten und Konzepten ist Ebikon für die Zukunft gut gerüstet.

Sandor Horvath, Präsident GLP Ebikon
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Parolenfassung der Kantonalpartei

glp sagt viermal Nein

Der Vorstand der Grünliberalen Kanton Luzern hat für die vier nationalen Abstimmungsvorlagen vom 28. Februar 2016 die Nein-Parole beschlossen. Die glp spricht sich gegen die ihrer Meinung nach diskriminierende Heiratsstrafen-Initiative, gegen die Durchsetzungsinitiative sowie gegen das Verbot von Nahrungsmittelspekulation aus. Die Nein-Parole zum Neubau einer zweiten Gotthardröhre hatte der glp-Vorstand bereits im Oktober 2014 gefasst.