Sagenmatt-Abstimmung wird am 29. November 2020 nachgeholt

Gemeinderat

Der Gemeinderat von Ebikon ordnet die kommunale Abstimmung über die „Teilzonenplanänderung Sagenmatt mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements und Erlass des Bebauungsplans Sagenmatt“ auf den 29. November 2020 an.

Aufgrund des aufsichtsrechtlichen Entscheids des Regierungsrates wurde die Sagenmatt-Abstimmung vom September kurzfristig abgesagt. Mit der Anordnung des Ebikoner Gemeinderats vom 16. Oktober 2020 wird die Abstimmung zur Sagenmatt-Überbauung nun am 29. November 2020 nachgeholt. 

Vier kommunale Vorlagen

Am Abstimmungssonntag vom 29. November 2020 wird die Ebikoner Stimmbevölkerung insgesamt über vier kommunale Vorlagen abstimmen. 

Umfangreiche Abstimmungsunterlagen

Die Botschaften des Gemeinderats werden derzeit gedruckt und Ende Monat verschickt. Die Abstimmungsunterlagen für die vier kommunalen Abstimmungsvorlagen fallen ausser-ordentlich umfangreich aus. Grund dafür ist insbesondere der Regierungsratsentscheid, welcher im September zur Absage der Sagenmatt-Abstimmung führte. 

In der revidierten Version der Abstimmungsbotschaft hat der Gemeinderat nun sämtliche Vorgaben des Regierungsrats berücksichtigt. Inhaltliche Projektanpassungen wurde keine vorgenommen, zumal es hinsichtlich des Projektes – der Überbauung Sagenmatt – keinerlei Beanstandungen gab.


Über folgende Vorlagen wird die Ebikoner Stimmbevölkerung am
29. November 2020 abstimmen:

Vorlage 1:
Budget 2021

Vorlage 2:
Gesamtrevision des Reglements über die Siedlungsentwässerung (SER) der Gemeinde Ebikon

Vorlage 3:
Gesamtrevision des Reglements über die Wasserversorgung (WVR) der Gemeinde Ebikon

Vorlage 4:
Teilzonenplanänderung Sagenmatt mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements und Erlass des Bebauungsplans Sagenmatt