Editorial
Liebe Äbikerinnen und Äbiker
Die Gemeindefinanzen Ebikons befinden sich in einer sehr angespannten Lage. Ein Hauptgrund ist die tiefe Steuerkraft, die 20 Prozent unter dem kantonalen Schnitt liegt. Sollte hier nicht der kantonale Finanzausgleich zum Tragen kommen?
Immerhin sind die Ausführungen des Luzerner Finanzdepartements sehr deutlich. Mit dem kantonalen Finanzausgleich soll sichergestellt werden, «dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einem ähnlichen Bündel an öffentlichen Leistungen haben und sich die kommunalen Steuerlasten nicht zu stark unterscheiden».
Ein Vergleich: Im Jahr 2024 erhält Ebikon insgesamt 1.8 Mio Finanzausgleich, Emmen 23.9 Mio, die Stadt Luzern bezahlt 2.9 Mio. Dabei gehörte die Stadt Luzern bis 2021 gar noch zu den Nehmergemeinden, während Ebikon im 2021 noch Nettozahlungen leisten musste.
Ausgerechnet jetzt, wo wir als Gemeinde dringend auf Ausgleichszahlungen angewiesen sind, hat der Kanton überraschend eine Revision des Finanzausgleichsgesetzes angestossen. Mit der Begründung, dass sich die finanzstarken Gemeinden (und der Kanton) derart positiv entwickeln, dass ihre Beiträge sich ohne Korrekturmassnahmen praktisch verdoppeln würden.
Diese Aussage erstaunt sehr. Übereilt soll ein Gesetz angepasst werden, weil sonst Gemeinden mit einem wachsenden Wohlstand höhere Ausgleichszahlungen leisten müssten. Gleichzeitig wird im Kanton über eine Steuersenkung diskutiert. Mit solchen Vorhaben öffnet sich die Schere zwischen ressourcenschwachen und -starken Gemeinden (und dem Kanton) immer weiter.
Geschätzter Kantonsrat: Besinnen Sie sich bei der Diskussion der Vorlage auf die Ziele des Finanzausgleiches und vergrössern Sie die Ungleichheiten zwischen den Gemeinden nicht noch zusätzlich!