Neue Reglemente für die Siedlungsentwässerung & Wasserversorgung

Gemeinderat

Die Reglemente zur Siedlungsentwässerung und zur Wasserversorgung sind einer Gesamtrevision zu unterziehen. Nur so können diese in technischer, rechtlicher und ökonomischer Hinsicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Gemeinderat und die Controlling-Kommission empfehlen den Stimmberechtigten, der Revision der beiden Reglemente zuzustimmen und die Abstimmungsfragen mit Ja zu beantworten. 

Die Wasserversorgung der Gemeinde Ebikon setzt sich für eine hohe Wasserqualität und eine quantitativ und qualitativ einwandfreie Wasserversorgung in Ebikon und weiteren Ver-tragsgemeinden ein. Ebenso unterhält die Gemeinde Ebikon das komplexe System der Siedlungsentwässerung. 

Gesamtrevision des Siedlungsentwässerungs-Reglements 

Die Gemeinde Ebikon hat das aktuelle Siedlungsentwässerungs-Reglement (SER) auf Basis des damaligen Musterreglements des Kantons erstellt und per 1. Januar 2013 eingeführt.

Umfangreiche Anpassungen im kantonalen Musterreglement im Jahr 2014 und die neue Ausrichtung im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) bewogen den Gemeinderat dazu, das Reglement einer Gesamtrevision zu unterziehen.

Gesamtrevision des Wasserversorgungs-Reglements 

Das aktuelle Wasserversorgungs-Reglement (WVR) ist seit 1. Januar 2013 in Kraft. Neben dem Tarifzonenmodell wurden im aktuellen Reglement verschiedene Artikel dem artverwandten Siedlungsentwässerungs-Reglement (SER) angeglichen und gemäss dem kantonalen Musterreglement angepasst.

Zweimal Ja 

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Gesamtrevision der Reglemente der Gemeinde Ebikon über die Siedlungsentwässerung (SER) sowie zur Wasserversorgung (WVR) die bestehenden Rechtsgrundlagen hinsichtlich den veränderten Rahmenbedingungen zu optimieren. „Die neue Fassung wird es uns ermöglichen, die Aufgaben im Bereich Siedlungsentwässerung weiterhin verursachergerecht, kostendeckend und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen“, erklärt Hans Peter Bienz, Gemeinderat Planung & Bau. Der Gemeinderat und die Controlling-Kommission empfehlen, den beiden revidierten Reglementen zuzustimmen und die Abstimmungsfragen mit Ja zu beantworten.