Der Luzerner Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung von Ebikon im Grundsatz genehmigt. Die Beschwerdefrist ist abgelaufen. Der Bescheid über die Rechtskraft trifft voraussichtlich in diesen Tagen ein.
Zur Revision gehören der Zonenplan, der Teilzonenplan Gewässerraum und insbesondere das neue Bau- und Zonenreglement (BZR). Das BZR regelt, wo, was gebaut werden darf und wo nicht, damit Natur- und Kulturlandschaften erhalten bleiben. Prognosen zeigen, dass die Bevölkerung von Ebikon in den nächsten Jahren wachsen wird. Das neue BZR gibt der Gemeinde die nötigen raumplanerischen Instrumente, um dieses Wachstum nachhaltig und angemessen zu bewältigen.
In Bauzonen ist mehr möglich
Mit dem BZR wird die bisherige Regelung zur Anzahl der Stockwerke (Geschossigkeit) aufgehoben. Neu wird die Grösse eines Gebäudes anhand der Gesamt- und Fassadenhöhe bestimmt. Zudem ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Nutzungsdichte eines Grundstücks: Die Ausnützungsziffer (AZ) wird durch die Überbauungsziffer (ÜZ) ersetzt, die auf vielen Grundstücken in Bauzonen mehr Möglichkeiten zulässt.
Künftig ist eine bessere Nutzung der vorhandenen Siedlungsfläche möglich», sagt Hans Peter Bienz, Gemeinderat Planung & Bau. Anstatt nach aussen zu wachsen, sollen Bauzonen und -lücken durch Aufstockungen sowie An- und Neubauten sinnvoller genutzt werden. Bienz betont, «dass der Gemeinderat einen positiven Entwicklungsschub und eine erhöhte Attraktivität für Ebikon erwartet.» Er erklärt: «In Ebikon gibt es ältere Liegenschaften, die dank den neuen Möglichkeiten in den nächsten Jahren saniert werden dürften. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben entsprechende Projekte vorbereitet.»