Frauen trifft es stärker

Editorial

Kürzlich traf ich bei einem Spaziergang eine alte Bekannte aus Ebikon, die seit einigen Jahren verwitwet ist. Die Rentnerin ist aufgestellt, aktiv, bescheiden und bewohnt eine günstige Mietwohnung. Im Gespräch kamen wir auf die immer stärker steigenden Lebenshaltungskosten zu sprechen. Diese werden für ältere Menschen zum Problem – auch für meine Bekannte.

Oft sind Frauen stärker betroffen. Beispielsweise, wenn sich die Ehefrau während Jahren um die Familie kümmerte und so selbst kein Einkommen erwirtschaften konnte. Falls der Ehemann dann noch frühzeitig verstirbt, führt das zu einer Kürzung der Pensionskasse. Das monatliche Einkommen bewegt sich dann auf einem tiefen Niveau. Nach Abzug der Krankenkassen-Prämie, der Steuern, der Miete sowie der Verpflegungs- und weiteren notwendigen Kosten bleibt nur wenig oder zu wenig Geld zum Leben. 

Meine Bekannte erzählte mir, sie wolle auf alle Fälle ihren Eintritt ins Pflegeheim verhindern. Ein Heimaufenthalt könne sie sich gar nicht leisten. Diese Aussage führte mir vor Augen, dass viele ältere Menschen das System unserer finanziellen Altersabsicherung zu wenig kennen. 

Wenn die Renten aus der ersten und zweiten Säule nicht reichen, kommen Ergänzungsleistungen (EL) zum Zug (siehe: Präventive Massnahmen gegen Altersarmut). Auf diese staatlichen Beiträge haben Betroffene rechtlichen Anspruch. Tatsache ist: Ohne EL könnten sich viele Schweizerinnen und Schweizer den Heimaufenthalt im Alter nicht leisten. Eine weitere Unterstützung bietet das Instrument der Restpflegefinanzierung, die einen Teil der Kosten fürs Heim oder der Spitex übernimmt.

Das Treffen mit meiner Bekannten hat mich beschäftigt. Wir müssen berechtigten Personen besser aufzeigen, was für Bedarfsleistungen vorhanden sind, damit diese davon profitieren können.

Mark Pfyffer, Gemeinderat
Gesellschaft & Soziales