Die Gesamtverantwortung liegt beim Gemeinderat

Gemeinderat

Der Gemeinderat hat nach der Absage der Sagenmatt-Abstimmung vom September 2020 durch den Luzerner Regierungsrat eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben, um Klarheit darüber zu schaffen, wie es zu den beanstandeten Fehlern gekommen ist. Die Ergebnisse veranlassten die Gemeinde, interne Prozesse anzupassen.

Unmittelbar nach dem regierungsrätlichen Entscheid, die Sagenmatt-Abstimmung vom September abzusagen, hat die Gemeinde die Abstimmungsbotschaft überarbeitet und die monierten Mängel bereinigt. Parallel dazu hat die Gemeinde eine externe Untersuchung eingeleitet.

Gegenstand der externen Untersuchung

Ziel der Untersuchung war es einerseits, die überarbeitete Abstimmungsbotschaft zur Sagenmatt-Vorlage in Bezug auf die regierungsrätlich monierten „schwerwiegenden Mängel“ zu überprüfen. Andererseits galt es die internen Prozesse und Zuständigkeiten von einer neutralen Stelle analysieren zu lassen, um mit qualitätssichernden Massnahmen derartige Mängel in Zukunft vermeiden zu können. Für die externe Untersuchung hat die Gemeinde den Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Thomas Willi, ehemaliger Gemeindepräsident von Emmen, mandatiert.

Mängel in überarbeiteter Abstimmungsbotschaft zur
Sagenmatt behoben

Rechtsanwalt Willi überprüfte die überarbeitete Abstimmungsbotschaft mit Fokus auf die Kritikpunkte des Regierungsrates. Er kommt zum Schluss, dass die Mängel in der überarbeiteten Botschaft ausgeräumt wurden. So beinhaltet die überarbeitete Botschaft die vollständige Einsprachenabhandlung und die optimale Lesbarkeit sämtlicher Visualisierungen und Pläne ist gewährleistet. Bezüglich der vom Regierungsrat im Kontext der Sonderbauvorschriften gerügten mangelnden Objektivität stellt Willi fest, dass das Richtprojekt in der überarbeiteten Version den Grundsätzen der Objektivität gerecht wird.

Anordnung der Abstimmung auf nächstmöglichen Termin

Nach der sorgfältigen Überarbeitung der Abstimmungsbotschaft zur Sagenmatt-Vorlage durch die Gemeinde und den Ergebnissen aus der externen Überprüfung hat der Gemeinderat die Gewissheit erlangt, dass die überarbeitete Abstimmungsbotschaft den inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Daraufhin hat er die Abstimmung auf den nächstmöglichen Termin, den 29. November 2020, angeordnet. „Es ist im Interesse der Ebikonerinnen und Ebikoner, dass die Abstimmung so schnell wie möglich nachgeholt werden kann“, erklärt Daniel Gasser, Gemeindepräsident. Auf die Frage, warum die Anordnung noch vor der Präsentation des externen Untersuchungsberichts erfolgte, sagt Gasser: „Die Untersuchungsergebnisse der internen Prozesse und Abläufe haben auf das Geschäft der Sagenmatt-Vorlage keine Auswirkung. Diese werden vielmehr relevant sein, wenn es darum geht, die internen Abläufe für die Erstellung zukünftiger Abstimmungsbotschaften zu optimieren.“

Hohe Komplexität im Erstellungsprozess von Botschaften

Die Analyse der internen Prozesse bestätigt: „Die Erstellung von Abstimmungsbotschaften ist eine komplexe Angelegenheit. Neben der inhaltlichen Aufarbeitung der Abstimmungsvorlagen durch die betroffenen Fachabteilungen kommen rechtliche und kommunikative Ansprüche hinzu, welche von der Gemeindeverwaltung gleichermassen für jede Vorlage neu beurteilt und berücksichtigt werden müssen“, erklärt Gemeindepräsident Daniel Gasser und bezieht sich dabei auf den Untersuchungsbericht.

Um dem komplexen Zusammenspiel dieser Anforderungen gerecht zu werden, hat die Geschäftsleitung gemeinsam mit dem Gemeinderat ein qualitätssicherndes Verfahren nach dem 3-Stufen-Konzept mit Rückkoppelungen erarbeitet und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Dieses dreistufige Konzept zur Qualitätssicherung definiert die Zusammenarbeit und die Verantwortlichkeiten zwischen sämtlichen im Botschaftserstellungsprozess involvierten Stellen.

Gesamtverantwortung bei Gemeinderat

Der Ergebnisbericht aus der externen Untersuchung hält unmissverständlich fest, dass der Gemeinderat als Kollegialbehörde die Gesamtverantwortung für sämtliche Abstimmungsunterlagen trägt. Da der Gemeinderat als strategisches Organ die Botschaft nicht selber operativ erarbeitet, muss er durch organisatorische Massnahmen sicherstellen, dass die ihm zur Beschlussfassung unterbreiteten Geschäfte sämtlichen inhaltlichen, fachlichen, kommunikativen und rechtlichen Anforderungen genügen. Die Geschäftsleitung hat den Gemeinderat dahingehend zu unterstützen, dass sie die inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit der erarbeiteten Botschaften sicherstellt. Der dreistufige Qualitätssicherungsprozess definiert das abteilungsübergreifende Zusammenspiel der einzelnen Fachstellen wie auch der Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsleitung und Gemeinderat.

Regierungsratsentscheid beschäftigt Gemeinden kantonsweit

Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung ziehen wichtige Erkenntnisse aus der Stimmrechtsbeschwerde und der durchgeführten Untersuchung. Der Gemeinderat anerkennt seine Verantwortung. Informationen zu Abstimmungsgeschäften unterliegen der Bringschuld. Das heisst, dass die Gemeinde den Stimmberechtigten sämtliche für die Meinungsbildung relevanten Informationen zusenden muss. Dieser Grundsatz führt dazu, dass Abstimmungsbotschaften sehr umfassend sein müssen. „Wir stellen in Frage, ob derart umfassende Botschaften noch zumutbar sind und ob dadurch nicht die Verständlichkeit leiden könnte. Wir wissen, dass diese Fragen ganz viele andere Gemeinden ebenso beschäftigen“, sagt Gasser. Zur Klärung dieser Unsicherheiten hat Daniel Piazza, Kantonsrat aus Malters, einen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht. Ob in Zukunft nur noch Detailversionen der Abstimmungsbotschaften verschickt werden oder ob es im Sinne einer bedürfnis- und adressatengerechten Kommunikation optimalere Möglichkeiten gibt, ist nicht zuletzt Gegenstand des Vorstosses von Kantonsrat Piazza.