Verteilung der Kosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten

Die vom Kanton im Jahr 2021 bevorschussten Restkosten betrugen rund 412.2 Mio. Franken (Budget: Fr. 417.7 Mio. Franken). Dies ergibt eine Belastung zu Lasten der Gemeinden von Fr. 234.50 (Vorjahr: Fr. 233.00 pro Einwohner/in. Bei einer Einwohnerzahl von 1418 (per 31. Dezember 2021) hat die Gemeinde Dietwil für das Jahr 2021 einen Kostenanteil von Fr. 332524.00 (Vorjahr: Fr. 315956.45) zu übernehmen.

Die Restkosten liegen gegenüber dem Budget gesamthaft um rund 5.5 Mio. Franken tiefer. Für die Gemeinde Dietwil bedeutet dies eine Unterschreitung des Budgets 2022 um rund Fr. 8500.00.

Der Betrag von rund 412.2 Mio. Franken besteht aus periodenbereinigten Restkosten,
Rückerstattungen von Rücklagenfondsgeldern durch die vom Kanton anerkannten Einrichtungen sowie Rückzahlungen von coronabedingten Mehrkosten bei Betriebsüberschüssen. Im Kinder- und Jugendbereich wurden die budgetierten Stunden bei den ambulanten Leistungen nicht voll ausgeschöpft. Hingegen wurden die prognostizierten Schülerzahlen leicht überschritten.

Gegenüber der Planung mussten mehr Schülerinnen und Schüler in ausserkantonalen
Sonderschulen betreut werden. Dieser Umstand widerspiegelt sich auch in einer sehr hohen
Auslastung der vereinbarten Sonderschulplätze im Kanton. Im Erwachsenenbereich wurde die erwartende Anzahl Erwachsene in Wohneinrichtungen sowie Werk- und Beschäftigungsstätten unterschritten. Das prognostizierte Wachstum konnte durch ambulante Leistungen des Reformmoduls „Förderung von Massnahmen zur Verminderung von Aufenthalten in Heimen und Tagesstrukturen“ bereits gedämpft werden. Hinzu kommt noch die verzögerte Nutzung der neu geschaffenen Plätze zu einer zusätzlichen Reduktion der Restkosten.

Die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten tragen der Kanton und die
Gemeinden gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60 % und der Gemeindeanteil 40 %. Die Belastung der Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl.